Flüchtlingsrat NRW und die Taliban

Zum Jahrestag der Machtübernahme der Taliban: Flüchtlingsrat NRW fordert einen verstärkten Einsatz von der nordrhein-westfälischen Landesregierung

Am 15.08.2021 ergriffen die Taliban die Macht in Afghanistan, nachdem internationale Streitkräfte ihren zwanzigjährigen Einsatz in dem Land zuvor beendet hatten. Heute, ein Jahr später, befindet sich Afghanistan in einer desaströsen humanitären und menschenrechtlichen Lage: Weite Teile der Bevölkerung leiden unter Armut und Hunger, vielen von ihnen werden grundlegende Rechte verwehrt.

Frauen und Mädchen, demokratische Aktivistinnen und solche Afghaninnen, die für die Bundeswehr oder andere Behörden bzw. Organisationen tätig waren – sogenannte Ortskräfte –, sind von den Repressionen der radikalislamistischen Machthaber in gesteigertem Maße betroffen. Im Rahmen der Evakuierungsmission im Sommer letzten Jahres kam die Bundesregierung ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach, besonders Schutzbedürftige in Sicherheit zu bringen. Allein von den bisher zur Aufnahme registrierten Personen warten noch heute etwa 10.000 auf die Möglichkeit zur Einreise.

„Auch NRW muss seinen Beitrag zur Unterstützung gefährdeter Afghaninnen leisten“, fordert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Das im Koalitionsvertrag von CDU und  Bündnis 90/Die Grünen versprochene Landesaufnahmeprogramm für schutzbedürftige Personen muss zügig umgesetzt werden. Daneben sollte NRW gegenüber dem Bund auf zusätzlichen Aufnahmezusagen und auf der Schaffung sicherer Einreisewege beharren.“

Auch diejenigen Afghaninnen, die sich bereits in Nordrhein-Westfalen befinden, muss die Landesregierung in den Blick nehmen. Viele von ihnen leben hier nur mit einer Duldung. Da es keinen formellen Abschiebungsstopp nach Afghanistan gibt, sind die betroffenen Personen nicht effektiv vor der erzwungenen Rückkehr in das von den Taliban beherrschte Land geschützt. Die NRW-Regierungskoalition sollte einen vorläufigen Abschiebungsstopp auf NRW-Ebene erlassen und sich beim Bund dafür einsetzen, dass ein bundesweiter formeller Abschiebungsstopp beschlossen wird. „Eine Rückkehr nach Afghanistan ist für die meisten Menschen auf unabsehbare Zeit unmöglich“, so Naujoks. „Deshalb sollte Ministerin Paul per Erlass darauf hinwirken, geduldeten Afghaninnen vermehrt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz zu erteilen, um ihnen eine Perspektive zu schaffen, hier ein Leben in Sicherheit aufzubauen.“

Nicht zuletzt sollte das Land NRW Vereinfachungen beim Familiennachzug zu in unserem Bundesland lebenden Afghaninnen schaffen. Vorgaben wie ein Verzicht auf Sprachnachweise oder die vermehrte Anerkennung besonderer Härten würden in vielen Fällen die Familienzusammenführung erleichtern.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung heißt es, man wolle seiner „globalen humanitären Verantwortung gerecht werden“. Diesen Worten müssen Taten folgen: NRW muss sich jetzt für die Aufnahme und den Schutz gefährdeter Afghaninnen einsetzen!

Dieser Text stammt vom Flüchtlingsrat höchstpersönlich.

Autor:

Felicia Rüdig aus Duisburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

5 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.