Bündnis Deutschland fragt nach
Fernwärmekunden haben teilweise noch keine Dezemberhilfe erhalten.

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), die sogenannte Dezemberhilfe, wurde Mitte November von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Damit sollten Verbraucher direkt entlastet werden.
Der Staat zahlte Gas- und Fernwärmekunden einmalig den Dezember-Abschlag. Damit sollten Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen entlastet werden.

Bei den Stadtwerken Bochum scheint es zumindest im Bereich Fernwärme nicht funktioniert zu haben, darauf deuten zumindest Hinweise von Fernwärmekunden hin.
Auf der Seite der Stadtwerke Bochum gibt es zwar einen Hinweis, dass es bei Fernwärmekunden ein anderes Verfahren gibt, dies scheint aber zumindest teilweise nicht zu funktionieren.
Die Stadtwerke Bochum schreiben zum Bereich Fernwärme:

„Wie funktioniert die Soforthilfe bei Fernwärme?
Anders als bei den Gaskunden müssen wir Ihren Dezember-Abschlag zunächst abbuchen. Sie erhalten jedoch eine gesonderte Überweisung von uns im Nachgang, welche Ihren individuellen September-Abschlag plus 20 Prozent enthält. Die Überweisung von uns erfolgt dabei auf Ihr Konto. Für den Fall, dass Sie Ihren Abschlag regulär an uns überweisen, teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit, damit wir Ihren September-Abschlag zuzüglich der 20 Prozent als Entlastungsbetrag zurücküberweisen können.“

Fernwärmekunden berichten, dass sie bis dato noch keine Dezemberhilfe erhalten hätten.

Das ist Grund genug für die Ratsfraktion von Bündnis Deutschland, mal nachzufragen.
Wir haben dazu eine Anfrage im Ausschuss Beteiligungen und Controlling gestellt.

Autor:

Christian Krampitz (Bündnis Deutschland) aus Bochum

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