FDP im Rat: Schöffenwahlausschuss nach 25 Jahren endlich überarbeiten.

Alle fünf Jahre tritt ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus den von der Gemeinde aufgestellten Vorschlagslisten wählt. Dem Ausschuss gehören eine Richterin bzw. ein Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), eine Verwaltungsbeamtin oder ein Verwaltungsbeamter und zehn vom Rat zu wählende Vertrauenspersonen als Beisitzer an. Für die Vertrauenspersonen können zehn Organisationen, die vom Rat der Stadt Bochum bestimmt wurden, Vorschläge unterbreiten.

"Leider haben nur sieben der zehn vorschlagsberechtigten Organisationen von ihrem Recht Gebrauch gemacht", so Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat. "Dieser Umstand zeigt jedoch auch auf, dass der Kreis der vorschlagsberechtigten Organisationen überarbeitet werden sollte. Zuletzt ist das vor fast 25 Jahren geschehen. Der entsprechende Beschluss schlummerte bereits im Stadtarchiv,"

Organisationen der Bochumer Realität anpassen

Haltt weiter: "Die Gesamtheit der vorschlagsberechtigten Organisationen soll die Mitte der Bochumer Stadtgesellschaft repräsentieren, um die Wahl der Schöffen auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen. Ein Aspekt der Bochumer Lebenswirklichkeit ist jedoch noch gar nicht berücksichtigt. Allein die Menschen mit einer nichtdeutschen Nationalität machen gut 9% der Bochumer Bevölkerung aus. Daher sollte künftig auch eine Migrantenorganisation wie z. B. die IFAK e. V. in dem Ausschuss zur Schöffenwahl vertreten sein."

"Aus unserer Sicht kämen auch noch weitere Organisationen für die Aufgabe in Frage", so Haltt weiter. "Auch ein Opferhilfeverband wie der Weiße Ring e. V. könnte eine sinnvolle Ergänzung sein. Um die Wahl der Jugendschöffen stärker zu berücksichtigen, könnte zudem der Kinder- und Jugendring Bochum e. V. einbezogen werden. Es muss zudem überprüft werden, ob die bisherigen Vorschlagsberechtigungen bestehen bleiben können. So ist für uns nicht ersichtlich, warum heutzutage noch der Bund der Vertriebenen bei der Wahl der Schöffen mitbestimmen kann. Gerade bei den Jugendschöffen mit ihren besonderen Anforderungen erscheint dies zweifelhaft. Denn mit der Lebenswirklichkeit der Bochumer Jugendlichen hat der Bund der Vertriebenen nun wirklich nicht mehr viel zu tun. Da sind andere Organisationen sicherlich besser befähigt, um die Qualifikation von Personen für das Amt des Jugendschöffen zu beurteilen."

Vorschlag der FDP wird aufgenommen

Da sich Verfahren zur Wahl der Schöffen bereits in der Durchführung befindet und für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu wahren ist, regte die FDP in der letzten Ratssitzung am 06.06.2013 an, bei zukünftigen Wahlen der Schöffen einen neuen Beschluss zu fassen, der die Bochumer Realität abbildet. Auch die SPD war über die Ergebnisse der FDP-Recherche überrascht und kündigte an, eine Änderung in Zukunft unterstützen zu wollen.

Autor:

Dennis Rademacher aus Bochum

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