49,00-Euro-Ticket
Familien mit Kindern haben Nachteile
Endlich - nach vielem Hickhack - wird das günstige bundesweit geltende Nahverkehrsticket zum 1. Mai 2023 eingeführt. 49,00 Euro monatlich für unbegrenzte Fahrten bundesweit in Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs - Busse, Straßen/U-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse - sind für Einzelreisende zwar äußerst günstig. Anders ist die Situation jedoch für Familien mit Kindern, da das 49,00-Euro-Ticket im Gegensatz zu den jetzigen Monatstickets keine kostenlose Mitnahme einer erwachsenen Person und eigenen Kindern vorsieht. Auf jedem Monatsticket im VRR oder auch anderen Verkehrsverbünden in NRW, können zu bestimmten Zeiten zwei Erwachsene und eigene Kinder bis zu 14 Jahren kostenlos mitfahren. Das gilt täglich ab 19.00 Uhr und am Wochenende oder an Feiertagen sogar ganztägig.
Will z.B. eine Familie mit zwei Kindern am Wochenende Verwandtenbesuche machen oder Sehenswürdigkeiten besichtigen, müssen sowohl für ein Ehepartner als auch für alle Kinder entsprechende Tickets gekauft werden, z.B. das 48 -Stunden-Ticket für 4 Personen. Das kostet bei Fahrten im ganzen VRR zur Zeit 92,50 Euro! Wenn die Familie X über das Wochenende bei der Oma Y in Emmerich bleibt und erst am Sonntagabend zurückfährt, ergeben sich folgende Gesamtkosten:
1 Person = 49,00 Euro
48 - Stunden Ticket für
Freitagabend bis Sonntag = 92,50 Euro
insgesamt = 141,50 Euro
Zwar können alle Personen am gesamten Wochenende so oft fahren, wie sie möchten, aber selbst bei Einzelfahrten entständen Mehrkosten zusätzlich zum 49,00-Euro-Ticket! Da kann man gleich bei den bisherigen Monatstickets bleiben!
Unabhängig davon ist die Forderung nach einem kostenlosen ÖPNV allein schon aus Klimaschutzgründen völlig berechtigt! Das wäre auch finanzierbar. Geld ist genug da! Ein Sondervermögens für die Bundeswehr von 100 Milliarden Euro (geplant sind 300 Milliarden) steht bereit, aber der kostenlose ÖPNV ist nicht finanzierbar???
P.S. Trotz der jetzigen hohen Fahrpreise lässt der öffentliche Nahverkehr (insbesondere in den Abendstunden, am Wochenende und erst recht im ländlichen Raum) mehr als zu wünschen übrig! Und das neue Deutschlandticket ist für Bedürftige wie Empfänger des Bürgergelds immer noch zu teuer: Von dem Regelbedarf nach dem SGB II (Bürgergeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe) sind nur rd. 45 Euro für den ÖPNV vorgesehen!
Als Sofortforderung gilt: Mitnahmeberechtigung für einen Erwachsenen und eigene Kinder auch bei dem 49,00-Euro-Ticket zu bestimmten Zeiten!
Der Kampf um den kostenlosen ÖPNV muss unabhängig davon weitergehen!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.