Faktencheck – Aussagen der Bürgerinitiative „Gerthe West – so nicht!“ auf dem Prüfstand
„Die inhaltlichen Aussagen der Bürgerinitiative ‘Gerthe West – so nicht!‘ halten wir nicht für seriös“, stellt Roland Mitschke, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender und örtliches Ratsmitglied, fest.
Mit Flyern, auf „Offenen Treffs“ und der Internetseite informiert die Bürgerinitiative mit vielen Aussagen, die die Notwendigkeit von zusätzlichem Wohnraum in Bochum grundsätzlich in Frage stellt. Auch für den Bau neuer Sozialwohnungen wird kein Bedarf gesehen.
„Damit mehr Transparenz in das Projekt kommt, welches ganz am Anfang des Planungsprozesses steht, will die CDU die Aussagen der Bürgerinitiative von der Verwaltung einem Faktencheck unterziehen lassen“, erläutert Mitschke den Hintergrund für seine umfangreiche Anfrage für die nächste Sitzung des Strukturentwicklungsausschusses. „Die Bevölkerung im Bochumer Norden hat ein Recht auf Informationen, aber auf welche, die den Fakten entsprechen!“
Nachstehend die Anfrage:
An den Vorsitzenden des
Ausschusses für Strukturentwicklung
Dr. Peter Reinirkens
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung
am 22. Mai 2019
Hier: Entwicklung der Flächen im Bereich der ehemals geplanten Westumgehung Gerthe in Bochum-Hiltrop
Die Bürgerinitiative „Gerthe West - so nicht“ betreibt eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und hat nach eigenen Angaben „mehr als 4.400 Unterschriften gegen Gerthe-West“ eingeworben. Bezogen auf die im beigefügten Flyer enthaltenen Argumente erscheint ein Faktencheck dringend geboten, um der Bürgerschaft eine Meinungsbildung auf der Grundlage gesicherter Fakten zu ermöglichen.
Die CDU-Fraktion bittet daher, folgende Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses am 22. Mai 2019 schriftlich zu beantworten:
1. Von welcher Bevölkerungsentwicklung aufgrund welcher Datengrundlage geht die Stadtplanung aus?
2. Welche Leerstandsquote entsteht aus normaler Fluktuation, welche Quote deutet auf einen angespannten Wohnungsmarkt hin und wie sieht die Leer-standsquote in Bochum aktuell aus?
3. Welchen Einfluss hat die Stadt auf „zu renovierende, auszubauende oder neu zuzuschneidende Wohnungseinheiten im Altbaubestand“?
4. Trifft es zu, dass aktuell und auch langfristig keine weiteren Sozialwohnungen benötigt werden und wie kommt es zu einer solchen angeblichen Darstellung auf der Homepage der Stadt?
5. Trifft es zu, dass in dem Entwicklungsbereich Landschaftsschutzgebiete ver-siegelt werden sollen?
6. In welcher Größenordnung ist Wohnungsbau geplant? Ist die bisher bekannte Größe von maximal 800 Wohneinheiten inzwischen auf 1.000 angehoben worden?
7. Ist es zutreffend, dass die durchschnittliche Miete in Bochum 6,69 €/qm be-trägt?
8. Werden für Neubauwohnungen im Sozialen Wohnungsbau ab 7,50 €/qm anerkannt?
9. In welchem Umfang werden in Bochum im freifinanzierten Wohnungsbau Kalt-mieten von mehr als 10 €/qm verlangt?
10. Trifft es zu, dass mit der Entwicklung der ehemaligen Lothringen-Flächen in Gerthe und in Hiltrop die Flächenversiegelung zurückgegangen statt angestie-gen ist?
11. Ist es nicht selbstverständlich und zwingend notwendig, dass im Rahmen des Planungsprozesses Fragen der Entwässerung und des Verkehrs geklärt werden müssen?
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