Euro 5.000,00, wer nimmt die Spende an?
Ist das Herunterladen von Kinderfotos aus dem Netz, die dazu benutzt werden, sexuelle Phantasien bei Erwachsenen hervorzurufen, schon strafbar? Oder ist eine Strafbarkeit erst dann gegeben, wenn diese Fotos eindeutige sexuelle Handlungen darstellen?
Offensichtlich sind die Grenzen da sehr schwammig, was ja der Fall Edathy m.E. zeigt.
Über Monate wurde spekuliert, recherchiert und Herr Edathy wies jegliches Fehlverhalten seinerseits und auch entsprechende Neigungen ganz weit von sich.
Der Gesetzgeber sah keine andere Möglichkeit, als aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse, das Verfahren gegen Herrn Edathy zu eröffnen und jetzt beginnt m.E. die Farce. Mit Euro 5.000,00 Spende wurde das Verfahren eingestellt, Herr Edathy konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen und ist sich nach wie vor weder eines Fehlverhaltens, noch einer Schuld bewusst. Er erkennt hier noch nicht einmal ein Unrecht, nein, das scheint nicht zu stimmen, das Unrecht liegt in der politischen Demontage dieses Mannes, das scheint jedenfalls die Sicht des Herrn Edathy zu sein.
Das Landgericht Verden will heute bestimmen, welchem Verein, welcher Institution, die Spende des Herrn Edathy in Höhe von Euro 5.000,00, nachdem der Kinderschutz-bund Niedersachsen diese nicht entgegen genommen hat, zu Gute kommen soll.
Die 5000 Euro aus dem Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy sollen an den Jugend- und Kinderfeuerwehrverband in Niedersachsen ausgezahlt werden. Dies hat das Landgericht Verden beschlossen.
Nimmt der Jugend- und Kinderfeuerwehrverband in Niedersachsen diese Spende wirklich an?
Ganz ehrlich, Niemand sollte dieses Geld annehmen!!!
Autor:Marion Kamerau aus Bochum |
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