Ab heute gelten auch in Bochum neue Coronaregeln
Ergänzungen bei Bußgeldern, privaten Feiern, Weihnachtsmärkten
Seit heute (1. Oktober) gelten neue Corona-Verordnungen für NRW. Dabei gibt es Veränderungen und Ergänzungen unter anderem für private Feiern, Bußgelder für falsch ausgefüllte Listen und für Weihnachtsmärkte. Die neuen Verordnungen gelten zunächst bis zum 31. Oktober.
Private Feiern aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss zudem eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Ordnungsamt kein Genehmigungsverfahren durchführt, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Dadurch wird es ermöglicht nachzuvollziehen, welche Feiern stattfinden, und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen unverzüglich nachzumelden.
Obergrenzen für private Feiern
Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25. Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.
Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.
Corona-Hotline unter 234/910-5555 informiert
Wer Fragen hat oder Hilfe braucht, kann sich unter ordnungsamt@bochum.de an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Bochum wenden. Telefonisch geht es auch über die Corona-Hotline 910-5555. Auf bochum.de werden alle Infos sowie die Coronaschutzverordnungen in der aktuell gültigen Fassung veröffentlicht.
Unrichtige Angaben kosten 250 Euro
Bund und Länder haben auch beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt.
Auch für Weihnachtmärkte gibt es neue Bestimmungen: Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie.
Sonntagsöffnungen auch für Bochum im Gespräch
Darüber hinaus sollen Geschäfte in und unmittelbar nach der Weihnachtszeit an mehreren Sonntagen öffnen können. Dies ermöglicht zur Vermeidung von Infektionsgefahren, das Einkaufsgeschehen an den Samstagen zu entzerren und Gedränge in den Innenstädten zu vermeiden, so das Land. Aktuell ist unklar, ob der Bochumer Handel von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Autor:Sabine Beisken-Hengge aus Essen-Ruhr |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.