Entscheid des Landeswahlausschuss: Gefälschte Zustimmungserklärung

Der Landeswahlausschuss hat am heutigen Donnerstag (24.) über insgesamt 13 Beschwerden gegen die Zurückweisung und Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahlen zum Oberbürgermeister und zum Landrat, zu den Kreistagen sowie zu den Räten und Bezirksvertretungen der kreisfreien Städte entschieden.

Die Beschwerden richteten sich unter anderem auch gegen Beschlüsse der Stadt Bochum. Die Entscheidungen der Landeswahlausschusses sind abschließend. Lediglich im Rahmen von Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl besteht dann noch eine Anfechtungsmöglichkeit mit dem Ziel, die Gültigkeit der Wahl zu überprüfen.

In Bochum konnten Wahlvorschläge der NPD für fünf Wahlbezirke der Ratswahl wegen des Verdachts gefälschter Zustimmungserklärungen nicht zugelassen werden. In diesen fünf Fällen hatten die in den Wahlvorschlägen benannten Personen gegenüber dem Wahlleiter der Stadt erklärt, zu keinem Zeitpunkt einer Kandidatur für die NPD zugestimmt zu haben. Entsprechende Unterschriften in Wahlformularen seien nicht geleistet worden.

In zwei weiteren Fällen haben Bewerber gleichlautende Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter nachträglich durch eidesstattliche Versicherung widerrufen mit der Folge, dass die Zulassung jeweils Bestand hat.

Eine weitere Beschwerde der Bochumer Stadtgestalter wurde wegen fehlender Beschwerdebefugnis abgewiesen.

Autor:

Andrea Schröder aus Bochum

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