Ein Autohaus soll kommen - Fläche zwischen Harpener Hellweg und Sheffielring
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung wurde über die aktuellen Planungsziele des Plangebiets südlich des Harpener Hellwegs und östlich des Sheffield-Rings beraten.
Bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 832 im Jahre 2005 war seinerzeit das Ziel, die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen im Norden und im Westen des Plangebietes sowie die Erweiterung der Wohnnutzung an der Havelstraße in Richtung Norden ins Plangebiet herbeizuführen. Nunmehr wurde beschlossen, das Gelände ausschließlich für eine gewerbliche Nutzung zu entwickeln.
Untersuchungen während des Planverfahrens machten deutlich, dass insbesondere aus Gründen des Immissionsschutzes die Entwicklung einer Wohnnutzung im südlichen Teil des Plangebietes nicht realisierbar war. Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Plangebietes zur Bundesautobahn A 40, des Harpener Hellwegs und dem Sheffield-Ring liegt eine zu hohe Belastung durch Verkehrslärm vor, so dass sich die Ansiedlung einer Wohnnutzung als unverträglich herausgestellt hat. Aufgrund der topografischen Situation bieten auch Lärmschutzwände keinen ausreichenden Schutz.
Gegen die Erweiterung von Wohnnutzung sprechen auch die vorhandenen Hochspannungsfreileitungen, die südlich des Plangebiets verlaufen. Die Hochspannungsfreileitungen einschließlich des 30 Meter breiten Schutzstreifens stellen für eine Wohnnutzungserweiterung eine Zäsur und keinen Zusammenhang dar.
Ursprünglich handelte es sich bei dem Plangebiet um eine Betriebserweiterungsfläche für das westlich des Sheffield-Rings gelegene Stahlwerk der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH. Nachdem die Grundstücksfläche nicht mehr für eine Werkserweiterung benötigt wurde, sollte sie einer anderweitigen baulichen Nutzung zugeführt werden.
Anlass für die Wiederaufnahme des Planverfahrens ist der Ansiedlungswunsch eines Autohauses auf einer rund zwei Hektar großen Teilfläche des Plangebietes. Neben der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung des Autohauses soll das gesamte Plangebiet einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden.
Die im Süden und Westen des Plangebietes vorhandenen Grünstrukturen sowie der im Osten vorhandene Wald sollen soweit wie möglich im Bestand durch entsprechende Festsetzungen gesichert werden. Die Wohnnutzung im städtebaulichen Umfeld soll vor unzumutbaren Störungen durch gewerbliche Nutzungen geschützt werden. Im Planverfahren werden die Belange des Immissionsschutzes besonders berücksichtigt. Hierzu werden die gewerblichen Baugebiete entsprechend ihrem Emissionsverhalten reglementiert.
Auch die übrigen Auswirkungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens, des Verkehrslärms und der Umweltauswirkungen werden im Planverfahren untersucht.
Der Bebauungsplan soll in Kürze vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung zur öffentlichen Auslegung beschlossen werden.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
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