Die AfD informiert : Die ehemals städtischen Altenheime, nun GmbH und Altlast ohne Ende

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Alternative für Deutschland AfD Bochum

Verlustausgleich an Seniorenheime europarechtswidrig!

Im Jahr 2011 hat der Rat der Stadt Bochum beschlossen, die Bochumer Senioreneinrichtungen in eine gemeinnützige GmbH (SBO) zu überführen. Die Ausgliederung hat zur Folge, dass die fortwährenden Verluste nicht mehr im städtischen Haushalt direkt erscheinen, sondern dort nur in Form von Verlust-Ausgleichszahlungen an die SBO auftauchen. Diese Bilanzkosmetik ist aber nicht unproblematisch:

Das Problem liegt insbesondere in den Ausgleichszahlungen, die über die im Wirtschaftsplan festgelegten Verluste hinausgehen. Im diesbezüglichen Betrauungsakt vom November 2011 heißt es in §3 Satz 1 hierzu: „Die jährlichen Gesamtzahlungen dürfen die prognostizierten Ausgleichsbedarfe nicht überschreiten, deren Höhe sich aus dem jeweiligen Jahres-Wirtschaftsplan ergibt.“ Damit sind die Differenzen zwischen den Verlusten im WP und den tatsächlich erwirtschafteten Verlusten nicht erstattungsfähig.

Es gibt eine Ausnahme. In § 3 Satz 3. heißt es: „Führen unvorhersehbare Ereignisse aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu höheren nicht gedeckten Kosten, können auch diese ausgeglichen werden.“ In der nun vorliegenden Beschlussvorlage 20152244 werden als Grund für zusätzliche Verluste in 2013 gegenüber dem HSK in Höhe von 1,8 Mio. Euro „strukturelle Personalkosten“ genannt. Will heißen: Dadurch, dass das gesamte städtische Personal, auch Beamte, mit allen Rechten der bestehenden Arbeitsverträge in die SBO ausgegliedert wurden, sind die Personalkosten im Vergleich mit anderen Senioreneinrichtungen wesentlich zu hoch. Das aber ist kein „unvorhersehbares Ereignis“ und somit sind diese zusätzlichen Verluste nicht erstattungsfähig. Die Beschlussvorlage der Verwaltung ist damit rechtswidrig und deswegen wird die AfD der Vorlage nicht zustimmen.

In den nächsten Jahren sind weitere umfangreiche Renovierungsmaßnahmen, Abriss und Neubauten der Senioreneinrichtungen geplant. Sollten dadurch weitere Verluste entstehen, läuft Stadt und SBO Gefahr, dass diese Neu- und Erweiterungsbauten indirekt durch die Stadt subventioniert würden. Damit käme dann ein weiterer Verstoß gegen Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ins Spiel, was zur Rückführung aller Verlusterstattungen führen muss. Dies führt dann zwangsweise zur Zahlungsunfähigkeit der SBO.

Die Ausgliederung der städtischen Seniorenheime in die SBO war und ist eine Steißgeburt und wird der Stadt in den nächsten Jahren weitere Millionen Verluste in zweistelliger Höhe einbringen. Die einzig sinnvolle Lösung ist nach Auffassung der AfD eine Überführung der SBO an einen anderen Träger.

Der Fraktionssprecher der AfD, Wolf-Dieter Liese, sagt dazu: "Die Stadt fährt seit Jahren Millionenverluste mit ihren Senioreneinrichtungen ein, während andere Träger gleichartige Einrichtungen mit Gewinn oder kostendeckend betreiben. Nun kommt noch hinzu, dass der Ausgleich dieser Verluste europarechtswidrig ist. Der städtischen Betreibergesellschaft SBO droht damit der Bankrott."

*** Bericht der AfD aus der Ratssitzung der Stadt Bochum am 19.02.2015 ***
„Verlustausgleich an Seniorenheime europarechtswidrig! Im Jahr 2011 hat der Rat der Stadt Bochum beschlossen, die Bochumer Senioreneinrichtungen in eine gemeinnützige GmbH (SBO) zu überführen. Die Ausgliederung hat zur Folge, dass die fortwährenden Verluste nicht mehr im städtischen Haushalt direkt erscheinen, sondern dort nur in Form von Verlust-Ausgleichszahlungen an die SBO auftauchen. Diese Bilanzkosmetik ist aber nicht unproblematisch: Das Problem liegt insbesondere in den Ausgleichszahlungen, die über die im Wirtschaftsplan festgelegten Verluste hinausgehen. Im diesbezüglichen Betrauungsakt vom November 2011 heißt es in §3 Satz 1 hierzu: „Die jährlichen Gesamtzahlungen dürfen die prognostizierten Ausgleichsbedarfe nicht überschreiten, deren Höhe sich aus dem jeweiligen Jahres-Wirtschaftsplan ergibt.“ Damit sind die Differenzen zwischen den Verlusten im WP und den tatsächlich erwirtschafteten Verlusten nicht erstattungsfähig. Es gibt eine Ausnahme. In § 3 Satz 3. heißt es: „Führen unvorhersehbare Ereignisse aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu höheren nicht gedeckten Kosten, können auch diese ausgeglichen werden.“ In der nun vorliegenden Beschlussvorlage 20152244 werden als Grund für zusätzliche Verluste in 2013 gegenüber dem HSK in Höhe von 1,8 Mio. Euro „strukturelle Personalkosten“ genannt. Will heißen: Dadurch, dass das gesamte städtische Personal, auch Beamte, mit allen Rechten der bestehenden Arbeitsverträge in die SBO ausgegliedert wurden, sind die Personalkosten im Vergleich mit anderen Senioreneinrichtungen wesentlich zu hoch. Das aber ist kein „unvorhersehbares Ereignis“ und somit sind diese zusätzlichen Verluste nicht erstattungsfähig. Die Beschlussvorlage der Verwaltung ist damit rechtswidrig und deswegen wird die AfD der Vorlage nicht zustimmen. In den nächsten Jahren sind weitere umfangreiche Renovierungsmaßnahmen, Abriss und Neubauten der Senioreneinrichtungen geplant. Sollten dadurch weitere Verluste entstehen, läuft Stadt und SBO Gefahr, dass diese Neu- und Erweiterungsbauten indirekt durch die Stadt subventioniert würden. Damit käme dann ein weiterer Verstoß gegen Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ins Spiel, was zur Rückführung aller Verlusterstattungen führen muss. Dies führt dann zwangsweise zur Zahlungsunfähigkeit der SBO. Die Ausgliederung der städtischen Seniorenheime in die SBO war und ist eine Steißgeburt und wird der Stadt in den nächsten Jahren weitere Millionen Verluste in zweistelliger Höhe einbringen. Die einzig sinnvolle Lösung ist nach Auffassung der AfD eine Überführung der SBO an einen anderen Träger. Der Fraktionssprecher der AfD, Wolf-Dieter Liese, sagt dazu: "Die Stadt fährt seit Jahren Millionenverluste mit ihren Senioreneinrichtungen ein, während andere Träger gleichartige Einrichtungen mit Gewinn oder kostendeckend betreiben. Nun kommt noch hinzu, dass der Ausgleich dieser Verluste europarechtswidrig ist. Der städtischen Betreibergesellschaft SBO droht damit der Bankrott." *** Bericht der AfD aus der Ratssitzung der Stadt Bochum am 19.02.2015 ***“

Autor:

Wolfgang Demolsky aus Bochum

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