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Debatte im Bundestag über AfD-Verbot

for the AfD und Politikern wie Herrn Merz! | Foto: Bild von Lia auf Pixabay
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Der Groschen scheint zumindest im Deutschen Bundestag endlich zu fallen. Die AfD ist eine faschistoide Partei und deren demogogisches Programm ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Einige Bundestagsabgeordnete haben völlig zu Recht ein AfD-Verbotsverfahren angestrebt.

Es gab ein großes "Hauen und Stechen" im Parlament.  Ich zitiere eine Rede von Wanderwitz (CDU): „Wir haben es mit einer wirkmächtigen, gruseligen rechtsextremen Partei zu tun. Es bestehe große Sorge, dass das Land langfristig irreparablen Schaden nehme, wenn jetzt nicht die Tür nach Karlsruhe geöffnet werde, zu einem Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht". Wie schön, Herr Wanderwitz! Aber Sie verloren kein Wort über Herrn Merz aus den eigenen Reihen, der mit Hilfe der AfD seinen Antrag auf Verschärfung des Asylrechts durchpeitschte!

Auch Renate Künast (Grüne) hob in ihrer Rede einen Angriff der AfD auf die Demokratie in Deutschland hervor, wollte jedoch noch weitere "Fakten" gegen die AfD abwarten und schloss sich dem Verbotsantrag nicht an.

Zwar warnen die Kritiker vor einem Verbotsverfahren für die AfD. Sie meinen, dass ein solches Verfahren sehr langwierig und der Ausgang in Karlsruhe offen wäre. Zudem sehen sie es als bedenklich an, eine Partei mit hoher Wählerbeteiligung zu verbieten.

Eine politische Partei kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Den Antrag dafür können die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen. Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz verfassungswidrig ist. Wörtlich heißt es dort:

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Dafür liefert die AfD viele Beweise in ihrem Parteiprogramm wie z.B. die generelle Arbeitspflicht (Zwangsarbeit) für Bürgergeldbezieher (sonst entfällt die Leistung), die drastische Kürzung der Versicherungsleistung Arbeitlosengeld I bzw. die deutliche Verschärfung der  Anspruchsvoraussetzungen, das grundsätzliche Verbot einer Abtreibung oder die Remigration.

Wann die grundgesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt sind, definierte das Bundesverfassungsgericht im NPD-Urteil vom Januar 2017. Das Gericht machte aber auch klar: Ein Parteiverbot kann nur im extremen Ausnahmefall erfolgen. Denn es stelle "die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde dar".

Vereinfacht gesagt müssen dafür zwei Dinge zusammenkommen: eine inhaltliche Verfassungswidrigkeit und eine gewisse Wirkmacht der Partei. Unbedeutende Parteien, die mangels politischer Relevanz gar nicht in der Lage sind, ihre Ziele umzusetzen, können also trotz inhaltlicher Verfassungswidrigkeit nicht verboten werden.

Aber die AfD ist keine unbedeutende Partei! Zudem hätten es die Richter in Karlsruhe aucht leicht, die AfD zu verbieten! Es gilt immer noch das Potsdamer Abkommen, wonach die NSDAP und alle faschistischen Nachfolgeparteien- und Organisationen verboten sind. Dazu sagt Artikel 139 des Grundgesetzes aus:  Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. Dazu gehört auch sinngemäß das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945, wo eindeutig von Entnazifierung die Rede war.

Ich kann nur die Losung auf einem Wahlplakat voll unterstützen: Wer die AfD wählt, wählt den Faschismus! (Kein Fake, geht aufmerksam durch die Straßen)

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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4 Kommentare

Werner Basczok aus Bochum
am 30.01.2025 um 23:32
Kommentar wurde am 30. Januar 2025 um 23:35 editiert

Super, ich bin ja nach Ihrer befremdlichen Wortwahl ein "Zwangsarbeiter". Aus meiner Sicht Frage ich Sie, was denn dagegen spricht, dass Bürgergeldbezieher einen Job annehmen ?  

Übrigens bin nicht nicht AfD Wähler, falls Sie mir das jetzt unterstellen.

Martin Lott aus Ratingen
am 31.01.2025 um 09:34

Was muss denn sonst noch alles passieren, damit die AfD verboten wird?

Frau Steffen, da bin ich ganz bei Ihnen. Ich frage mich auch, warum nur immer nur dumm herumgelabert wird, und nichts geschieht. Sind wohl alle nur Maulhelden. Soll endlich einer die Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen, damit endgültig festgestellt wird, ob die AfD verfassungskonform ist oder nicht!

Siegmund Walter aus Wesel
am 31.01.2025 um 18:57
Kommentar wurde am 31. Januar 2025 um 19:00 editiert

AfD - Verbot! OMG 🤦