Chaos in den Bürgerbüros - Warum der Bochumer Stadtrat hilflos ist
In den Bürgerbüros bricht das Chaos aus, der Krankenstand in der Verwaltung explodiert (25% in den Bürgerbüros, bezogen auf die gesamte Verwaltung 9,2%) und die Politik muss tatenlos zuschauen. Eigentlich ist der Rat verpflichtet die Kontrolle über die Verwaltung auszüben und einzuschreiten (§ 55 GO NRW), doch das ist in Bochum gar nicht effektiv möglich.
Denn der Rat hat kaum Informationen über das, was in der Verwaltung geschieht. Der Informationsfluss ist spärlich. Um genaue Auskünfte über eine Angelegenheit oder Sachlage zu erhalten, müssen erst umständlich Anfragen an die Verwaltung gerichtet werden. In der Regel dauert es dann mehrere Monate bis die Ratsmitglieder die angeforderten Antworten auf ihre Anfragen erhalten. In Einzelfällen müssen Informationen sogar erst einklagt werden, damit der Oberbürgermeister die Verwaltung zur Erteilung der angefragten Auskünfte bewegt (Klage gegen OB Eiskirch wegen Anfrage zu RWE-Aktien).
Während in allen kreisfreien Städten NRWs den Ratsmitgliedern zur anstehenden, spätestens zur folgenden Ratssitzungen die gewünschten Informationen bereitgestellt werden müssen, kann sich der Oberbürgermeister in Bochum Zeit lassen (Vergleich der Beantwortungszeiten). Bei uns müssen Anfragen des Rates erst zur übernächsten Sitzung beantwortet werden, die regelmäßig erst Monate nach der Bitte um Auskunft stattfindet.
Folgende Beispiele zeigen, dass der Bochumer Stadtrat mangels Informationen nicht in der Lage ist auf wichtige Dinge, die durch die Verwaltung gesteuert werden, Einfluss zu nehmen bzw. diese zu kontrollieren:
Beispiel 1 – Flüchtlingsunterbringung: Informationen zur Flüchtlingsunterbringung erhalten die Ratsmitglieder von der Verwaltung seit Beginn der Flüchtlingskrise eher sporadisch, selten vollständig und teilweise sind diese widersprüchlich. Aktuell datiert das letzte Informationsschreiben aus Februar. Benötigen Fraktionen oder Ratsmitglieder für ihre Arbeit weitergehende Informationen, gibt es die nur auf konkrete Anfragen. Bis die beantwortet werden, vergehen dann Monate.
Die Folge, die Flüchtlingsunterbringung zählt in Bochum zu den teuersten in ganz Deutschland (correctiv!/ Zeit 13.05.2016). Unterkünfte wurden vom Rat auf Druck der Verwaltung immer erst beschlossen, wenn diese eigentlich schon hätten gebaut werden müssen. Die Stadt stand ständig unter Druck, schnell überteuerte Angebote annehmen zu müssen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Der Rat war mangels Informationen nie in der Lage, die Verwaltung zu zwingen die Flüchtlingsunterbringung vorausschauend und preiswert zu planen.
Beispiel 2 – Planungen zum Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ): Über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Abrisses bzw. der Sanierung des Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) wurde der Rat bis heute nicht direkt informiert. Die neusten Entwicklungen bei den aktuellen Planungen der Verwaltung mussten die Ratsmitglieder einem Info-Schreiben an die städtischen Mitarbeiter entnehmen. Wollen die Ratsmitglieder genauere oder bestimmte Informationen erhalten, dann bleibt ihnen auch in diesem Fall nur der Weg im zuständigen Ratsausschuss eine konkrete Anfragen zu stellen. Wenn der Ausschuss aber nur vier bis sechs Mal im Jahr tagt, dauert es von Anfrage bis Antwort durchschnittlich mindestens 4 Monate.
Die Folge, nicht der Rat gibt vor, wie mit dem Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) weiter verfahren werden soll, sondern die Verwaltung hat bestimmt, dass die bisherigen Pläne aufgegeben wurden und jetzt neue Planungen - mit welcher Zielrichtung auch immer - verfolgt werden. Mangels Information hat der Rat davon weder Kenntnis noch darauf Einfluss.
Beispiel 3 – Bürgerbüros: Auskunftsersuchen der Ratsmitglieder zur aktuellen Lage in den Bürgerbüros, die bereits zur Ratssitzung vom 25.05 gestellt wurden (Anfrage 20161429 der Fraktion „FDP und Die STADTGESTALTER“), werden in Bochum erst zur Ratssitzung am 01.09. beantwortet, während sie in Bonn, Hagen, Köln, Krefeld, Mülheim, Münster, Oberhausen und Wuppertal bei rechtzeitiger Einreichung schon zur Sitzung am 25.05. beantwortet worden wären (Vergleich der Beantwortungszeiten).
Die Folge, während die Lage in den Bürgerbüros eskaliert und bereits Security eingesetzt werden muss, um dort Tumulte zu verhindern (WAZ vom 31.05.16), müssen die Ratsmitglieder mangels Informationen dem Geschehen hilflos zuschauen. Notwendige Entscheidungen zur Umorganisierung der Verwaltung und der Reduzierung des Krankenstandes kann der Rat nicht treffen. Ohne Informationen ist der Rat handlungsunfähig.
Die Regelung in der Geschäftsordnung des Bochumer Stadtrates (§ 9 (4)), aufgrund der Fragen der Ratsmitglieder von der Verwaltung erst nach Monaten beantwortet werden müssen, ist ein Skandal, denn sie macht die gesetzlich festgelegte Kontrolle der Verwaltung durch den Rat unmöglich.
Es fragt sich allerdings, warum der Rat diese Regelung nicht endlich abschafft. Von außen betrachtet kann das Interesse vieler Ratsmitglieder an einer effektiven Kontrolle der Verwaltung nicht sonderlich groß sein. Insbesondere müsste doch die Opposition daran interessiert sein, dass sie schnell und umfassend Antworten auf ihre Fragen erhält, denn sie bekommt anders als die Rot-Grüne-Koalition keine Informationen von den politischen Dezernenten und Amtsleitern, die ein SPD- oder Grünes-Parteibuch besitzen. Fraktionen, die sich als echte Opposition verstehen, können die bestehende Regelung nicht länger hinnehmen. Bisherige Initiativen eine angemessene Beantwortungszeit der Anfragen zu erreichen, wurden leider nur halbherzig betrieben.
Ein gutes Beispiel, wie die Beantwortung von Anfragen zukünftig auch in Bochum geregelt werden könnte, liefert Wuppertal (§ 9 Geschäftsordnung des Wuppertaler Stadtrates). Dort sind kleine, weniger dringende Anfragen vom Oberbürgermeister ohne Ausnahme innerhalb von 21 Werktagen zu beantworten. „Große Anfragen“, die spätestens 17 Tage vor der Ratssitzung beim Oberbürgermeister eingegangen sind, müssen bis eine Woche vor der Ratssitzung beantwortet sein.
Es darf bezweifelt werden, dass die aktuelle Regelung in der Geschäftsordnung des Rates überhaupt rechtmäßig ist. Die Gemeindeordnung (§ 55 GO NRW) legt fest, dass einem Ratsmitglied zur Kontrolle der Verwaltung Auskunft zu erteilen ist. Wenn die Auskunfterteilung regelungsbedingt fortwährend zu spät geschieht und durch die verschleppte Information eine effektive Kontrolle der Verwaltung unmöglich wird, dürfte die aktuelle Regelung in der Geschäftsordnung rechtswidrig sein. Nicht umsonst gibt es in NRW sonst keine einzige kreisfreie Stadt, in der die Ratsmitglieder hinsichtlich ihres Informationsanspruchs gegenüber der Verwaltung auch nur annähernd so schlecht gestellt sind wie in Bochum (Vergleich der Beantwortungszeiten).
All jene, die im Rat sitzen und ihre Aufgabe ernst nehmen, die Verwaltung effektiv zu kontrollieren, haben ein grundsätzliches Interesse daran, dass Oberbürgermeister bzw. Verwaltung die von ihnen angefragten Informationen zukünftig zeitnah bereitstellen. Bei der nächsten Initiative im Bochumer Stadtrat, die Regeln der Geschäftsordnung des Rates für die Beantwortung von Anfragen endlich auf das Niveau zu heben, das in allen anderen kreisfreien Städten in NRW schon lange Standard ist, wird sich also zeigen, welche Ratsmitglieder, die ihnen von den Wählern übertragenen Aufgaben wirklich ernst nehmen.
Volker Steude
Die STADTGESTALTER - politisch aber parteilos
Autor:Dr. Volker Steude aus Bochum |
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