CDU: Leitfaden bringt keine Verbesserung für die Sicherheit von Großveranstaltungen

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„Der neue Leitfaden des nordrhein-westfälischen Innenministers Jäger
für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von
Großveranstaltungen bringt keine Rechtssicherheit für die
Genehmigungsbehörde“, kritisiert Ratsmitglied Dirk Schmidt: „Er macht
nur deutlich, dass das Land bereits im Vorfeld jede Verantwortung
ablehnt.“

Dabei hatten sich die Städte eine verbindliche Aussage von
Zuständigkeiten gewünscht. Nachdem im letzten Jahr die Loveparade in
Duisburg mehrere Todesopfer gefordert hat, kündigte Innenminister Jäger
allgemein gültige Regelungen für die Verantwortlichen an, um
Großveranstaltungen möglichst sicherer zu machen.

Der in der letzten Woche präsentierte Leitfaden bleibt jedoch an vielen
Stellen vage. Grundsätzlich gilt, für Großveranstaltungen muss – wie
bisher übrigens auch – ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden, für
das der Innenminister jetzt Überschriften liefert. Der Bezirksregierung
muss die Großveranstaltung mit Hinweis auf das Sicherheitskonzept
angezeigt werden. Das Sicherheitskonzept wird von der Bezirksregierung
weder angefordert noch inhaltlich geprüft. „Damit zieht sich das Land
aus der Verantwortung“, so Dirk Schmidt.

Ungeklärt ist z.B. auch die Frage „Ab wann gilt eine Veranstaltung als
Großveranstaltung?“. Hier bleibt der Leitfaden vage „Veranstaltungen
mit weniger als 5000 Besuchern gelten nicht als Großveranstaltung“.
Dabei birgt eine Veranstaltung mit 5.000 Besuchern am Kemnader Stausee
sicherlich ein geringeres Gefahrenpotential, als eine Veranstaltung mit
4.500 Besuchern auf dem Marktplatz einer kleinen Gemeinde. Hier muss der
Leitfaden zwingend nachgebessert werden, um für alle Kommunen
vergleichbare Richtlinien zu schaffen, die den Verantwortlichen
Rechtssicherheit geben.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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