Kurz und schmerzlos oder was ?
Bund und Länder haben sich geeinigt: Harter Lockdown ab Mittwoch den 16.12.2020 bis voraussichtlich 10.Januar 2021

Hier das Bermuda3eck im Frühjahr .
So wird sich die gesamte Bochumer -City ab 16.Dezember zeigen.
  • Hier das Bermuda3eck im Frühjahr .
    So wird sich die gesamte Bochumer -City ab 16.Dezember zeigen.
  • hochgeladen von Gudrun - Anna Wirbitzky

Bund und Länder haben sich geeinigt. Mittwoch beginnt der längst fällige harte Lockdown.
Endlich einmal ein Corona-Gipfel der schnell über die Politik - Bühne ging.

Ab Mittwoch den 16.Dezember heißt es Geschäfte weitgehend geschlossen.
Auch Weihnachten gelten härtere Kontaktbeschränkungen.

Schul - und Kita - Kinder sollen bis 10.Januar 2021 daheim bleiben.

Zu Silvester gilt ein bundesweites Versammlungsverbot.

Anmerkung:
Trotz des Teil-Lockdowns rollt die Corona-Welle in Deutschland.
Das zeigen die täglichen Infektions-und Todeszahlen in unserem Land.
Bund und Länder ziehen jetzt die Notbremse.
Der harte Lockdown beginnt .

Kontaktbeschränkungen:
Maximal fünf Personen und zwei Hausstände.
Schulen und Kitas:
Schulen werden geschlossen oder Präsenzpflicht ausgesetzt.

Weihnachten:
Hier gilt vom 24-26  Dezember :
Vier weitere Personen aus dem engen Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre dazukommen. Zum engsten Familienkreis zählen zufolge sowohl Ehegatten als sonstige Lebenspartner  sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet.

Silvester:
Keine Ausnahme hier gilt die normale Kontaktbeschränkung.
Es gibt ein Verbot des Verkaufs von Pyrotechnik vor Silvester.
Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ab 16.Dezember bis 10.Januar verboten.

Einzelhandel:
Geschlossen sind der Einzelhandel, und Dienstleistungen der Körperpflege.
natürlich bleiben Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs geöffnet.

Gottesdienste:
Gottesdienste sollen möglich sein ,aber mit klaren Abstandsreglungen, Maskenpflicht und Gesangsverbot.

Pflege - und Seniorenheime :
Senioren und Pflegebedürftige werden in ihren Einrichtungen nicht eingeschränkt.
Ihr Schutz soll durch andere Maßnahmen gewährleistet sein.
Personal und Besucher müssen sich testen lassen.

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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