Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar kritisiert Vorgehen der Stadt- Beschwerde bei der Kommunalaufsicht
Ich dokumentiere hier eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar:
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat Beschwerde gegen die Stadt Bochum bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung eingereicht. In einer Stellungnahme der Initiative heißt es: »Die Stadt Bochum stellt den Bebauungsplan Nr. 946 für das Gebiet des Bahnhofs Weitmar und angrenzender städtischer Flächen auf. Um die Bochumer Bürger bereits vor einem Termin zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor vollendete Tatsachen zu stellen, sollen möglichst schnell mehrere städtische Grundstücke im Bereich des Bahnhofs Weitmar zum Dumpingpreis ohne öffentliche Ausschreibung an einen Investor verkauft werden.
Weil der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar eklatante Planungsfehler und Unstimmigkeiten beim Verkauf des nördlichen Waldgrundstückes aufgefallen sind, wurde Beschwerde wegen einer Rohstoffgewinnung ohne Genehmigung und wegen Veruntreuung bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht.
Die Stadt Bochum plant den Verkauf des städtischen Wald-Grundstückes nördlich des Bahnho-fes an einen Investor, der in Kürze mit der Gewinnung von Festgestein beginnen will, um das gewonnene Material zur Auffüllung von Altlastenflächen zu verwenden. Die geplante Rohstoff-gewinnung ist im gültigen Regionalplan nicht vorgesehen. Eine Genehmigung zur Rohstoffge-winnung soll weder nach Bundesberggesetz (BBergG) noch nach dem Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz) des Landes NRW eingeholt werden. Die Rohstoffgewinnung wird in unmittelbarer Nähe zu Anwohnern sowie Altbergbau und Schachtanlagen der Steinkoh-legewinnung erfolgen.
Der Verkauf des städtischen Geländes soll ohne öffentliche Ausschreibung durchgeführt wer-den, um diesen speziellen Investor zu fördern und vor Konkurrenz zu schützen. Dazu plant die Stadt Bochum, das Gelände für weniger als 30.000 € zu veräußern, indem die Kosten für die Baureifmachung zugunsten des Investors künstlich hoch angesetzt werden – bei gleichzeitig zu niedrig angesetztem Baulandwert. Dadurch verzichtet die Stadt Bochum bewusst auf Einnah-men mindestens im hohen 6-stelligen Bereich.
Um die Öffentlichkeit von Informationen zum geplanten Grundstücksverkauf abzuschneiden, werden Mitteilungen mit Bezug zum Bebauungsplan Nr. 946 inzwischen in den nichtöffentlichen Teil von Ausschuss-Sitzungen verlagert und öffentliche Vorlagen (aus Datenschutzgründen) ohne Inhalt herausgegeben.«
Autor:Christoph Nitsch aus Bochum |
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