Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerbegehren erleichtern
Aus dem gescheiterten Bürgerbegehren zum Musikzentrum der Initiative rund um die BÄH-Bürger gilt es nun Lehren zu ziehen. Der Rat der Stadt Bochum hat das Begehren im vergangenen Jahr richtigerweise gestoppt. Grund waren aber nicht zu wenige Unterschriften, sondern Form- und Fristfehler. Frust und Politikverdrossenheit machen sich so nicht nur bei den Initiatoren, sondern auch bei vielen Bochumern breit, die ihre Unterschrift für das Bürgerbegehren geleistet haben. Sowas muss nicht sein, findet die FDP.
Aktuell muss die Verwaltung den antragsstellenden Personen lediglich in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft bei der Einleitung entsprechender Vorhaben behilflich sein. Für Laien sind die verwaltungsrechtlichen Vorgaben aber nicht immer ganz zu überblicken. Laut Mehr Demokratie e.V. scheitern alleine 1/3 aller Bürgerbegehren an formalen Gründen. Beim Bürgerbegehren zum Musikzentrum stellte das Oberverwaltungsgericht fest, dass die gesamte Frage, die den Bürgern zur Abstimmung hätte gegeben werden sollen, unzulässig sei.
Vorprüfung vermeidet Frust und Politikverdrossenheit
Bislang wird die rechtliche Zulässigkeit erst nach Einreichung der aufwändig zu organisierenden Unterschriftenlisten vom Rat festgestellt. Dies kann dazu führen, dass eine fehlerhafte Fragestellung seit Beginn des Verfahrens der Verwaltung vorliegt, aber erst im letzten Schritt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wird. Solche Situationen lassen sich ganz einfach verhindern, indem die Verwaltung eine Vorprüfung durchführt, in der die Zulässigkeit bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung festgestellt wird.
Eine solche Vorprüfung von Bürgerbegehren ist bereits in Berlin und Thüringen gesetzlich verankert. Auch bei landesweiten Volksbegehren in NRW gibt es schon ein ähnliches Verfahren. Das Innenministerium prüft dann vor dem Beginn der Unterschriftensammlung den Begehrenstext auf seine Vereinbarkeit mit der Landesverfassung.
Lindner will Bürgerbegehren vereinfachen
Die FDP im Rat der Stadt Bochum begrüßt, dass sich die FDP-Landtagsfraktion um Christian Lindner für eine transparentere und bürgerfreundlichere Lösung stark macht. Kai Abruszat, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, betont: "Wir sollten eine Regelung verankern, dass bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung rechtsverbindlich festgestellt werden muss, ob ein Begehren inhaltlich zulässig ist“
Ebenso drängt die FDP auf landeseinheitliche Standarts. Momentan weichen die Maßstäbe der Rechtsmäßigkeitsprüfung von Kommune zur Kommune ab. Die Liberalen möchten verhindern, dass durch eine Ermessensentscheidung tausende bereits gesammelte Unterschriften verloren gehen. Dabei solle die politische Beteiligung den Bürgern erleichtert werden.
Autor:Dennis Rademacher aus Bochum |
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