BI Bahnhof Weitmar erfolgreich
Ich dokumentiere hier eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar:
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat erfolgreich beim Landesumweltministerium gegen die Bebauungspläne der Stadt am ehemaligen Bahnhof Weitmar interveniert. Die Bürgerinitiative hatte in einem Schreiben an das Ministerium angemerkt, dass es sich bei dem Plangebiet um eine sogenannte Außenbereichsinsel handelt, die für die Innenentwicklung genutzt werden soll. In einem solchen Fall dürfte kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden, da es sich bei dem städtischen Wald um eine baulich nicht vorgenutzte Fläche und dementsprechend nicht um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt. Daher ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines normalen Planverfahrens unerlässlich. Diese Einschätzung der Bürgerinitiative wird nun auch durch das Ministerium bestätigt!
Die Pressemitteilung der Initiative im Wortlaut:
Bebauungsplan Nr. 946 ehem. Bahnhof Weitmar:
Umweltministerium hat Zweifel an Durchführbarkeit des beschleunigten Bebauungsplan-Verfahrens
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar hat am 03.02.2014 das Umweltministerium (MKULNV NRW, Abt. III – Forsten, Naturschutz) angeschrieben, um u. a. prüfen zu lassen, ob der Bebau-ungsplan überhaupt im sog. beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) durchgeführt werden kann. Die Bürgerinitiative hatte in dem Schreiben angemerkt, dass es sich bei dem Plangebiet um eine sog. Außenbereichsinsel handelt, die für die Innenentwicklung genutzt werden soll. In einem solchen Fall dürfte kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden, da es sich bei dem städtischen Wald um eine baulich nicht vorgenutzte Fläche und dementsprechend nicht um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt. Daher ist die Durchführung einer UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) im Rahmen eines normalen B-Planverfahrens unerlässlich. Diese Einschätzung der Bürgerinitiative wird nun auch durch das Ministerium bestätigt.
Wie das Ministerium nun mit Schreiben vom 17.02.2014 der Bürgerinitiative mitteilt, wurde der Sachverhalt mit der Forstbehörde Regionalforstamt Ruhrgebiet erörtert. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt:
„Im vorliegenden Bauleit-Verfahren liegt bisher lediglich ein Aufstellungsbeschluss der Stadt aus 2013 vor. Auf Einladung der Stadt Bochum vom 15.01.2014 hin fand am 06.02.2014 ein vorbereitender Besprechungstermin bei der Stadt Bochum zur Beurteilung der bestockten Flä-chen im Abgrenzungsbereich des B-Planes statt. Teilgenommen haben das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Bochum sowie das Regionalforst-amt Ruhrgebiet.
Eine den Termin vorbereitende Ortsbesichtigung am 29.01.2014 ergab, dass die B-Plan-Kulisse eine Fläche enthält, die keinerlei funktionale Bedeutung für den Betrieb des Bahnhofs hatte. Diese Geländerippe besteht aus natürlich anstehendem Boden und stellt Wald im Sinne des Bundeswald-, bzw. Landesforstgesetzes dar (der sog. Nordwald). Sie unterliegt folglich nicht den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes NRW (Natur auf Zeit).
Diese Einschätzung wurde seitens des Regionalforstamtes während des o.g. Behördentermins gegenüber der Stadt Bochum vertreten. Die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Bochum schloss sich entsprechend an. Hinsichtlich des zu wählenden Bauleitverfahrens prüft nun die Stadt, ob sie an ihrem bisherigen Plan, das Verfahren als sog. beschleunigtes Verfahren gem. § 13 BauGB zu betreiben, festhalten wird.“
Wie das Ministerium der Bürgerinitiative weiter mitteilt, legt eine darüber hinaus erfolgte erste Prüfung zu der angesprochenen UVP-Notwendigkeit nahe, dass hier möglicherweise kein Fall des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) vorliegt, da das Gelände möglicherweise im Frei-raum des Regionalplanes liegt, und eine Maßnahme im Freiraum schwerlich eine Maßnahme der Innenentwicklung sein kann.
Im Baugesetzbuch-Kommentar heißt es zudem, dass dann, wenn die Fläche außerhalb des sonst zusammenhängenden Siedlungsbereiches liegt, einiges dafür spricht, dass Anhaltspunkte
für eine UVP-Pflichtigkeit bestehen und deswegen das beschleunigte Verfahren nach § 13a nicht zulässig ist.
Es stellt sich nun die Frage, warum die Entscheidungsträger der Stadt trotz der erdrückenden Rechtslage unbeirrt an ihren Plänen zum beschleunigten Verfahren festhalten. Leider wird die Öffentlichkeit weiterhin konsequent von Informationen zum Bebauungsplan abgeschnitten, of-fenbar um den geplanten Verkauf der städtischen Grundstücke trotz fehlender rechtlicher Vo-raussetzungen für eine Bebauung um jeden Preis durchzudrücken.
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar
Bochum, den 20.02.2014
Vertreter der Bürgerinitiative: Jürgen Dassow, Dr. Axel Gillhaus, Bärbel Kube, Dr. Astrid Pletz, Dirk Urbach, Thomas Wörenkämper
Ansprechpartner: Jürgen Dassow
Mail: Juergen.Dassow@rub.de
Autor:Christoph Nitsch aus Bochum |
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