15 km - Radius
Bewegungseinschränkung aufgrund von Corona nicht sinnvoll
In Corona-Hotspots ab 200 Infizierten pro 100 000 Einwohner gilt seit Montag eine Bewegungseinschränkung für die Bewohner. Sie dürfen sich nur max. 15 km (Luftlinie) von der Stadt/Landkreisgrenze in die benachbarten Regionen bewegen.
Diese Einschränkung ist selbst von Politikern umstritten und bezweckt nicht das Ziel, die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zu verringern. Wenn Ausflüge in die nähere Umgebung nicht mehr möglich sind, ballen sich die Menschen im Bereich der Hotspot-Region, Parks und Grünanlagen können dann überfüllt sein. Auch die Corona-Schutzverordnung steht hier nicht im Einklang mit dem Grundrecht der Freizügigkeit, denn dieser Eingriff in die Freizügigkeit ist unverhältnismäßig. Gerade wenn sich Menschen in einem größeren Gebiet bewegen, ist der Sicherheitsabstand eher zu gewährleisten als auf überfüllten Straßen.
Auch die nächtlichen Ausgangssperren führen nicht dazu, dass sich weniger Menschen mit Corona infizieren. Zum einem sind in der Nacht ohnehin nur wenige Menschen unterwegs, zum anderen haben bereits bestehende Ausgangssperren in bestimmten Regionen wie z.B. Sachsen nicht zu einer nachhaltigen Senkung der Fallzahlen von Corona geführt, das Gegenteil ist der Fall.
Während es für die Masse der Bevölkerung immer mehr Einschränkungen der persönlichen Freiheiten aufgrund von Corona gibt, gelten insbesondere für große Unternehmen kaum Auflagen. Hier kann mit vollem Arbeitstempo oft ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstandes weitergearbeitet werden, anstatt die Produktion bzw. Dienstleistung auf das unbedingt Notwendige zurückzufahren. Dazu sind Arbeitszeitverkürzungen, z.B. 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich und Neueinstellungen unbedingt erforderlich.
Auch die Schließung fast aller Einzelhandelsgeschäfte außer Lebensmittel, Drogerien usw. ist kontraproduktiv. Zwar werden persönliche Kontakte durch die Kunden vermieden, jedoch steigt dafür der Versandhandel, wo immer mehr Arbeitskräfte benötigt werden und dann auf engem Raum zusammenarbeiten müssen - ein deutlicher größerer Infektionsherd als kleine Geschäfte (wo im Übrigen die Corona-Schutzbestimmungen strikt eingehalten wurden).
Betroffenen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder einer nächtlichen Ausgangssperre ist zu empfehlen, gegen diese unsinnigen Eingriffe in die persönliche Freiheit juristisch vorzugehen.
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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