hsg Bochum
Aus der Pandemie für die Raumentwicklung der Zukunft lernen?
Handlungsempfehlungen für die Raumentwicklung und die räumliche Planung auch im Hinblick auf künftige Pandemien hat Ende Januar 2021 der Ad-hoc-Arbeitskreis ‚Pandemie und Raumentwicklung‘ der ARL (Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft) in einem Positionspapier veröffentlicht.
„Diese Empfehlungen sind auf Grundlage der Frage, was wir eigentlich aus der SARS-CoV-2-Pandemie für die Raumentwicklung lernen, entstanden und richten sich an unterschiedliche Akteur*innen – von der Kommune, über die Bundesländer und den Bund bis hin zur Europapolitik“, erklärte Prof. Dr. habil. Heike Köckler, die an dem Positionspapier mitgearbeitet hat. Die Professorin für Sozialraum und Gesundheit der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) brachte in das Papier insbesondere ihre Erkenntnisse über umweltbezogene Gerechtigkeit und sozialräumliche gesundheitliche Versorgung ein.
Auf Grundlage erster Einschätzungen zu raumrelevanten Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde in dem ARL-Positionspapier der Bogen geschlagen von der aktuellen Krisenbewältigung in der Covid-19-Pandemie zur konzeptionellen Krisenvorsorge für mögliche künftig zu erwartende Pandemien. 15 Mitautor*innen aus Wissenschaft und Praxis brachten unter der der Leitung von Prof. Dr. Sabine Baumgart interdisziplinäre Perspektiven aus Raumentwicklung und Raumplanung, Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD), Epidemiologie/Public Health und Ökonomie sowie Sozialwissenschaften ein.
Köckler: „Wir haben uns die Frage gestellt, welche Schwächen unsere aktuelle Raumnutzung im Hinblick auf Wohnen, Arbeit, Mobilität und Versorgung hat und welche Chancen für nachhaltige und selbstbestimmte Lebensweisen in der Corona-Pandemie deutlich geworden sind. Diese Erkenntnisse wollten wir in eine vorsorgende Planung einbringen.“
Heike Köckler zufolge ist aus einer Community Health Perspektive die an Kommunen gerichtete Handlungsempfehlung von besonderer Bedeutung, multifunktionale Bewegungsräume zu schaffen. Denn gerade in Stadtteilen, die dicht bebaut sind und in denen die Menschen nicht über einen eigenen Garten verfügen, sind Bewegungsflächen knapp. Sind die Verhältnisse in der Wohnung zudem beengt, wie dies insbesondere bei (Groß-)familien der Fall sein kann, ist die Möglichkeit der wohnortnahen Bewegung draußen sehr entlastend. Die Umwidmung von Verkehrsflächen zu Bewegungsflächen wird derzeit schon vielfach umgesetzt. Dies könnte bei der Neugestaltung von Plätzen und Straßen im Rahmen der kommunalen Planung berücksichtigt werden.
Generell sieht der Ad-hoc-Arbeitskreis in einer konsequenten Verfolgung von Zielen und Konzepten einer gesundheitsfördernden Stadtentwicklung, die auch unter dem Begriff UrbanHealth gefasst werden, Möglichkeiten besser auf Pandemien vorbereitet zu sein. „Dies kann sowohl durch Förderprogramme aber auch integrierte Handlungskonzepte auf verschiedenen räumlichen Ebenen verfolgt werden“, erläuterte Köckler.
Die Pressemitteilung der ARL ist online verfügbar. Das ARL-Positionspapier 118 SARS-CoV-2-Pandemie: 'Was lernen wir daraus für die Raumentwicklung?' des Ad-hoc-Arbeitskreises Pandemie und Raumentwicklung ist auf der Website der ARL unter dem folgenden Link abrufbar.
Im Interview mit dem hsg-magazin erläuterte Prof. Dr. habil. Heike Köckler im Juli 2020, was umweltbezogene Gerechtigkeit ist.
Autor:Christiane Dr. Krüger aus Bochum |
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