„Elisabeth von Thüringen“: Seniorenheim wünscht sich Hinweisschild
Antwort der Verwaltung sorgt für Empörung

Frank Schwaighofer (Geschäftsführer des Altenwohn- und Pflegeheims), Katja Kanthack (UWG: Freie Bürger), Adelheid Brimberg (Beiratsvorsitzende) und Annette Dombrowsky (Leiterin des Sozialen Dienstes – vl.n.r.). Foto: UWG: Freie Bürger
  • Frank Schwaighofer (Geschäftsführer des Altenwohn- und Pflegeheims), Katja Kanthack (UWG: Freie Bürger), Adelheid Brimberg (Beiratsvorsitzende) und Annette Dombrowsky (Leiterin des Sozialen Dienstes – vl.n.r.). Foto: UWG: Freie Bürger
  • hochgeladen von Ulli Engelbrecht (UWG: Freie Bürger)

Im Altenwohn- und Pflegeheim „Elisabeth von Thüringen“ an der Berliner Straße 8 ist man empört: „Es geht nicht um ein Gefahrzeichen, es geht doch nur um ein Hinweisschild. Für die Antwort der Verwaltung haben wir daher überhaupt kein Verständnis.“ Frank Schwaighofer (Geschäftsführer des Altenwohn- und Pflegeheims), Adelheid Brimberg (Beiratsvorsitzende) und Annette Dombrowsky (Leiterin des Sozialen Dienstes) ist eines auf jeden Fall klar: „Ein solcher Hinweis könnte die Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen erhöhen.“

Ein ungewöhnlicher Wunsch sei es nunmal nicht, um ein „Achtung Seniorenheim“-Schild nachzufragen. Es gebe genügend Seniorenheime im Wattenscheider und Bochumer Stadtgebiet, da sei es kein Problem gewesen, diese Schilder zu installieren, sagt auch Katja Kanthack, Mitglied der UWG: Freie Bürger beim Ortstermin. „Nach wie vor gibt es für die Bewohner*innen Probleme bei der Überquerung der Berliner Straße. Durch den geplanten Rückbau der Berliner Straße in dem Bereich wird sich die Situation für die Bewohner der Senioreneinrichtung nicht zwangsläufig verbessern.“

Die Anfrage, die UWG: Freie Bürger-Fraktionschef Hans-Josef Winkler im Bezirk Wattenscheid eingebracht hatte, formulierte es deutlich: „Hat die Verwaltung schon einmal in Erwägung gezogen, für diesen Bereich - sowohl für die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Süden, wie auch aus Richtung Norden kommend - ein Hinweisschild mit ‚Achtung Seniorenheim‘ aufzustellen, auf dem sichtbar erkennbar ist, dass in dem genannten Bereich Senioren die Straßen überqueren?“

Die Antwort, die allen Beteiligten sauer aufstößt: „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach der Straßenverkehrs-Ordnung nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Hierzu wurde das Polizeipräsidium Bochum angehört. Erkenntnisse über besondere verkehrliche Gefahrensituationen, welche die Anordnung eines Gefahrzeichens für diesen Bereich erfordern würden, liegen weder der Polizei noch hier vor. Die Verkehrsunfallsituation ist in diesem Bereich unauffällig. Zur sicheren Überquerung der Berliner Straße steht den Senioren in unmittelbarer Nähe des Altenwohn- und Pflegeheim St. Elisabeth von Thüringen eine Ampelanlage zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die verkehrsbehördliche Anordnung von Gefahrzeichen liegen nicht vor.“

Diese Erklärung ist nicht befriedigend, sagen Winkler und Kanthack einhellig. „Das können und wollen wir so nicht akzeptieren!“

Autor:

Ulli Engelbrecht (UWG: Freie Bürger) aus Bochum

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