Antoniusstift: Stadt gewinnt das Eilverfahren

Foto: Molatta

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Antrag des Antoniusstift auf aufschiebende Wirkung seiner Klage in vollem Umfang abgelehnt.

Die Stadt Bochum hatte den Betrieb zum 1. Juni untersagt und einen Belegungsstopp ausgesprochen. Etliche Bewohner sind bereits in andere Heime gezogen. Am Mittwoch bekam die Stadt den Gerichtsbeschluss zum Eilverfahren.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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