Antoniusstift: Stadt gewinnt das Eilverfahren
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Antrag des Antoniusstift auf aufschiebende Wirkung seiner Klage in vollem Umfang abgelehnt.
Die Stadt Bochum hatte den Betrieb zum 1. Juni untersagt und einen Belegungsstopp ausgesprochen. Etliche Bewohner sind bereits in andere Heime gezogen. Am Mittwoch bekam die Stadt den Gerichtsbeschluss zum Eilverfahren.
Autor:Ernst-Ulrich Roth aus Bochum |
7 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.