Kitastreik verboten!
allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht muss her!
Das Landesarbeitsgericht in Berlin hat einen mit großer Mehrheit beschlossenen Streik der Kita-Mitarbeiter der kommunalen Kita-Eigenbetriebe in Berlin verboten! Nach monatelanger Hinhalte-Taktik des Berliner Senats haben sich mit 91,7 Prozent (Ver.di) bzw. 82 Prozent (GEW) für einen unbefristeten Erzwingungsstreik entschieden. Das Ziel: Schaffung von tariflichen Voraussetzungen für eine „Verbesserung der pädagogischen Qualität und Entlastung“ (Pressemitteilung 43/2024 der GEW Berlin). Das ist angesichts der katastrophalen Lage in vielen Kitas dieser Republik eine Forderung im Interesse nicht nur der Erzieherinnen und Erzieher, sondern gerade auch der Eltern und besonders der Kinder in den Kitas.
Lapidare und auch falsche Begründung des Landesarbeitsgerichts: Die Friedenspflicht wurde nicht eingehalten! Damit kennt dieses Gericht wohl nicht (oder ignoriert es), dass es eine "Friedenspflicht" nur bei Vertragspartnern im Rahmen eines Tarifvertrags bzw. der Tarifverhandlungen gibt. Beim Kita-Eigenbetrieb Berlin gab es einen solchen Vertrag jedoch nicht! (Quelle: www.rf-news.de vom 22.10.24)
Sprechen jetzt auch schon höhere Gerichte im Sinne der Konzerne Urteile? Auch ein kommunaler Eigenbetrieb ist ein Konzern, auch wenn ein öffentlicher Träger, z.B. die Kommune, Anteilseigner dieses Eigenbetriebs ist.
Doch die Arbeiterklasse solidarisiert sich zunehmend. Der Solidaritätskreis Stahl „Keiner schiebt uns weg“ aus Duisburg schreibt an die Kolleginnen und Kollegen der kommunalen Kita-Eigenbetriebe Berlin (O-Ton):
... Wir, der Solidaritätskreis Stahl „Keiner schiebt uns weg“ aus Duisburg, haben von eurem Kampf um einen Tarifvertrag „Für pädagogische Qualität und Entlastung“ über die Presseverlautbarungen eurer Gewerkschaften Ver.di und GEW erfahren. Nach monatelanger Hinhalte-Taktik des Berliner Senats habt ihr euch mit 91,7 Prozent (Ver.di) bzw. 82 Prozent (GEW) für einen unbefristeten Erzwingungsstreik entschieden. Euer Ziel: Schaffung von tariflichen Voraussetzungen für eine „Verbesserung der pädagogischen Qualität und Entlastung“ (Pressemitteilung 43/2024 der GEW Berlin). Das ist angesichts der katastrophalen Lage in vielen Kitas dieser Republik eine Forderung im Interesse nicht nur der Erzieherinnen und Erzieher, sondern gerade auch der Eltern und besonders der Kinder in den Kitas.
Die Stahlarbeiter nicht nur bei thyssenkrupp sind durch die Ankündigung, ca. 50 Prozent der Arbeitsplätze zu vernichten, ebenfalls vor existenzielle Fragen gestellt. Ihnen fehlt in unserer Gesellschaft das Recht, ihre Arbeitsplätze durch Erzwingungsstreik zu verteidigen. Zehntausende Automobilarbeiter sind ebenfalls mit Arbeitsplatzverlust bedroht.
Eure und diese Beispiele zeigen, wir brauchen ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht! Ihr steht im Kampf um pädagogisch erforderliche Arbeitsbedingungen ebenso wie die Stahl- und Automobilarbeiter vor der Frage, euch zusammenzuschließen und selbständige Kampfmaßnahmen zu entwickeln.
Dazu senden wir euch solidarische Grüße und wünschen euch viel Erfolg in eurem Kampf.
Einstimmig verabschiedet auf unserem Treffen am 19. Oktober 2024
Während der Konzern das Recht hat, Arbeitsplätze zu vernichten oder gar Werke zu schließen (im Rahmen der "sozialen Marktwirtschaft"), werden den Beschäftigten wichtige Rechte wie z.B. das gesetzliche, selbstständige und allseitige Streikrecht verwehrt. Ich begrüße die Solidaritätserklärung der Stahlarbeiter ausdrücklich! Die Beschäftigten müssen das Heft selbst in die Hand nehmen!
P.S. Fast überall gibt es in den EU-Staaten ein gesetzliches Streikrecht, nur in Deutschland und Östereich nicht!
Demos auf der Straße, Streiks in der Fabrik, das ist unsere Antwort auf eure Politik!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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