Änderung der Hundesteuersatzung über die Befreiung von Jagdhunden mit Gebrauchshundeprüfung
In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 26.03.2020 wird die CDU-Ratsfraktion einen Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung stellen, um Jagdhunde mit entsprechender Gebrauchshundeprüfung von der Hundesteuer zu befreien.
CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Haardt: „Die Halter dieser Tiere investieren bereits viel Geld in Anschaffung und Ausbildung des Jagdhundes. Diesem hohen finanziellen Eigenaufwand steht die wichtige gemeinnützliche Aufgabe des Tier- und Umweltschutzes gegenüber, bei der Sie im Rahmen von Wildunfällen zu jeder Tages- und Nachtzeit tätig werden müssen“.
Jäger erfüllen bei der Suche schwerverletzter Tiere nach Wildunfällen und mit der Regulierung des Wildbestandes in den Wäldern einen wichtigen gemeinnützigen Zweck. Neben den Anschaffungs- und Ausbildungskosten müssen sie die Hunde
mit spezieller Schutzkleidung ausstatten und auch Kosten für Impfungen und Krankenversicherung übernehmen. Ihr Investitionsaufwand ist entsprechend hoch.
Auch bei der Bekämpfung von Tierseuchen und der Wildregulierung erfüllen die Jäger eine wichtige und notwendige Aufgabe. Bei all diesen Tätigkeiten sind sie gesetzlich zur Nutzung eines Jagdhundes verpflichtet.
„Die Stadt Bochum sollte – wie es in vielen Städten/Gemeinden bereits üblich ist - die Jagdhunde von der Hundesteuer befreien. Auch andere Gebrauchshunde sind in Bochum bereits von der Hundesteuer befreit, die Aufnahme der Jagdhunde in die Befreiung ist inhaltlich nur folgerichtig. Dies ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung für die Jäger, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Jägern und Ihrem wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft“, so Christian Haardt abschließend.
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