Kontraproduktiv
Abschiebungen Schwerkrimineller nach Afghanistan

Fluchtursachen bekämpfen - wenige ausländische schwerkriminelle Flüchtlinge dürfen nicht zur Aushöhlung des Asylrechts führen, wie es bereits bei dem aktuellen europäischen Flüchtlingsabkommen der Fall ist | Foto: Bild von Janosch Keppeler auf Pixabay
  • Fluchtursachen bekämpfen - wenige ausländische schwerkriminelle Flüchtlinge dürfen nicht zur Aushöhlung des Asylrechts führen, wie es bereits bei dem aktuellen europäischen Flüchtlingsabkommen der Fall ist
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Drei Tage vor der Europawahl forderte Bundeskanzler Olaf Scholz, "Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder" auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben.

Ein Grund waren Reaktionen auf den Tod des 29 Jahre alten Polizisten in Mannheim durch Messerstiche eines mutmaßlich islamistisch motivierten, 25 Jahre alten Mannes. Der war 2013 im Alter von 14 Jahren mit seinem ebenfalls minderjährigen Bruder aus Afghanistan nach Deutschland gekommen.

Schwerstkriminelle und Terroristen gehören lebenslang ins Gefängnis, denn die Motive für einen Mord haben oftmals einen rassistischen oder faschistischen Hintergrund. Da wäre eine Abschiebung in deren Heimatländer (das bezieht sich nicht nur auf Afghanistan oder Syrien) eher kontraproduktiv. Das heißt, für deren Gräueltaten in Deuschland würden die Täter in Ländern mit einem faschistischen Regime sogar noch gelobt und sehr wahrscheinlich weiter als Terroristen ausgebildet und nicht zur Rechenschaft gezogen.

Selbst die Familie des Ermordeten sieht eine Abschiebung kritisch. Dazu äußerte sich Thomas Seidelmann, Oberbürgermeister von Neckarbischofsheim, der Heimatstadt des Polizisten, und Freund der Familie,er las am Freitag deren Brief mit einem Appell auch an die Politik vor: Rouven Laur, von dem es auf der Trauerfeier hieß, er habe zuletzt selbst Arabisch gelernt, "hätte nicht gewollt, dass wir uns von Hass und Wut überwältigen lassen". Und die Familie hoffe, "dass nun politisch wohlüberlegt reagiert und gehandelt wird" (Quelle: Nachrichten im MDR vom 16.06.24) Weiter hieß es im MDR: Zudem gab es Warnungen, dass etwa nach Afghanistan abgeschobene Extremisten dort erst noch ausgebildet werden könnten und dann unter falscher Identität als Leute, die hier länger gelebt haben und sich auskennen, noch radikalisierter und gefährlicher wiederkommen.

Im Übrigen werden Einzelfälle von ausländischer Schwerkriminalität von der Poltik so hochgepuscht, dass allgemeine Ausländerfeindlichkeit sich rasch in der Bevölkerung breitmachen könnte. Diese Rechtsentwicklung ist Wasser auf die Mühlen von fachistoiden Parteien wie die AfD!

Auch ist der Meinung vieler zu widersprechen, für die Finanzierung des Gefängnisaufenthalts  müsste der deutsche Steuerzahler für die ausländischen Schwerstverbrecher aufkommen. In den Haftanstalten herrscht Arbeitspflicht und die dort hergestellten Produkte werden auf dem allgemeinen Markt verkauft. So findet zum großen Teil eine Refinanzierung statt.

Unabhängfig davon ist das Strafmaß für Schwerstkriminelle, egal welcher Nationalität, deutlich zu erhöhen. Lebenslänglich für Mord muss wirklich lebenslänglich bedeuten! Nur in sehr wenigen Einzelfällen wäre eine Begnaidigung dann möglich.

Seit dem Scheitern der internationalen Intervention "Enduring Freedom" und der erneuten Machtübernahme der Taliban im August 2021 gilt nicht nur in Deutschland ein Abschiebestopp für Menschen nach Afghanistan.  Die Warnung der Kritiker ist zu begrüßen: Die radikalen Islamisten dürften nicht anerkannt werden und es dürfe kein Geld an sie fließen, weil damit auch Terrornetzwerke in Deutschland finanziert werden könnten.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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