Abmahnung unwirksam -Güteverhandlung vor Arbeitsgericht Herne gescheitert

In diesem Bericht haben sich einige Fehler eingeschlichen. Nachfolgend der korrigierte Bericht:

Die Herner Montagsdemo rief zur Solidarität für eine Kollegin auf, die seit 2000 als Krankenschwester beim katholischen Krankenhaus Prosper-Hospital in Recklinghausen tätig ist. Diese Kollegin, die Vertrauensfrau und Mitglied bei Verdi ist, bekam eine Abmahnung vom Arbeitgeber, weil sie Prospektmaterial zusammen mit anderen Kollegen von Verdi auf ihrer Station ohne Absprache der Geschäftsleitung verteilt hatte. Außerdem wurde die Krankenschwester auf eine andere Station versetzt.

Gegen diese Sanktionen klagte die Krankenschwester vor dem Arbeitsgericht Herne. Es wurde ein Gütetermin am 24.4.13 anberaumt. Zuvor gab es eine Kundgebung des DGB Recklinghausen mit offenem Mikrofon, an der sich die Herner Montagsdemo, Delegierte von anderen Montagsdemos und Einzelpersonen beteiligten Auch ein Delegierter der Bochumer Montagsdemo war mit dabei. In den Redebeiträgen wurde deutlich hervorgehoben, dass man sich nicht einschüchtern lassen wolle und alle hinter der Klägerin stehen. Selbst Arbeiter einer nahen Baustelle, die zu diesem Zeitpunkt eine Rüttelplatte betrieben, stellten auf Bitten des Solikreises ihre Arbeit vorübergehend ein.

Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, mehrere Zuschauer mussten sogar stehen. Der Anwalt der Gegenseite versuchte, die Gründe zu verdrehen, die zu der Abmahnung geführt hatte. Er betonte, dass die Arbeitnehmerin Unbefugten Zutritt zu der Station ohne Absprache mit der Geschäftsleitung verschafft hatte. Der Richter verlangte eine genaue Definition des Verschaffens von Zutritt, darauf konnte der Anwalt keine schlüssige Antwort geben. Der Anwalt der Klägerin stellte dagegen klar, dass die Geschäftsleitung des Prosper-Hospitals mehrfach über die Aktionen von Verdi informiert wurde und das Verteilen von Info-Material mit Hinweis auf das Kirchenrecht untersagte. Außerdem verwies der Anwalt auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012 auf eine Klage von Verdi im Zusammenhang mit dem "Dritten Weg".

Die Gegenseite ging auf den Vorschlag des Richters nicht ein, die Abmahnung zurückzunehmen. Die Versetzung sollte angeblich überprüft werden.

Der Güteverhandlung platzte, das Verfahren vor der Kammer des Arbeitsgerichtes Herne wurde auf den 25.06.2013 terminiert.

Die Klägerin hatte bereits einen Teilerfolg und geht davon aus, beim regulären Gerichtsverfahren auch die Strafversetzung zu Fall zu bringen!

Hier zeigt sich, dass auch die Kirchen nicht allmächtig sind!

Ulrich Achenbach
Delegierter der Bochumer Montagsdemo

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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