Keine Erhöhung Bürgergeld
Aber Milliarden Euro für die Rüstung!

"Schlafstelle" eines Kindes im Slum - solche Bilder sind in Deutschland noch undenkbar - aber auch hier gibt es Kinderobdachlosigkeit | Foto: Bild von beasternchen auf Pixabay
  • "Schlafstelle" eines Kindes im Slum - solche Bilder sind in Deutschland noch undenkbar - aber auch hier gibt es Kinderobdachlosigkeit
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Kein  Wunder, dass alle bürgerlichen Parteien bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen so schlechte Wahlergebnisse erzielt haben. Sie wurden von einem Großteil der Wähler für ihre Politik der Umverteilung von unten nach oben berechtigt abgestraft. Schlimm ist nur, dass viele Wähler auf die Demagogie der Rattenfänger wie AfD und Co. hereingefallen sind.

Und diese faschistoiden Parteien bekommen jetzt noch mit dem Angriff auf das Bürgergeld durch die Bundesregierung wie die Nullrunde 2025 und die Verschärfung der Sanktionen für Leistungsbezieher Wasser auf ihre Mühlen. Scheinheilig behauptet die Bundesregierung, die Inflationsrate sei zurückgegangen und das Bürgergeld wurde bereits Anfang 2024 bereits um 12% angehoben worden. Fürwahr! Wer kann denn von 563,00 Euro monatlich menschenwürdig leben? Dieser Betrag reicht für einen Alleinstehenden vielleicht für die Ernährung, aber nicht für notwendige andere Kosten wie Strom für die eigene Wohnung, Kabelgebühren,Fahrtkosten (trotz des Deutschlandtickets), Kleidung, notwendige Reparaturen von Haushaltsgeräten, Bettwäsche usw.

Hinzu kommt, dass viele Bedarfsgemeinschaften von ihrem Regelbedarf noch Geld für ihre Unterkunft abzwacken müssen, weil sie nicht "angemessen" im Sinne des SGB II oder des SGB XII ist.
Bundesweit waren rund 320.000 Bürgergeld-Haushalte von dieser sogenannten „Wohnkostenlücke“ betroffen. Sie mussten durchschnittlich jeden Monat 103 Euro selbst zahlen (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/ vom 11.08.24).

Neben der Nichterhöhung des Bürgergelds 2025 kommt noch die drastische Verschärfung der Sanktionen: bis zu 30% bei Fristversäumnissen, wenn sie häufiger vorkommen, Streichung des Bürgergeld für zwei Monate, wenn die Annahme einer "zumutbare" Arbeit strikt vom Leistungsempfänger abgelehnt wird. Da fast nahezu jede Arbeit für einen Bürgergeldempfänger zumutbar ist, ist diese Verschärfung der Sanktionen selbst eine Zumutung für die Erwerbslosen. Im Übrigen ist die komplette Streichung des Bürgergeld auch verfassungsrechlich bedenklich:

Daszu heißt es im Bericht der TAZ  "Aus welchem Grund die Ampel ihre eigene Reform nicht zunächst wirken lassen wollte, sondern ein erneuter Versuch der Komplettsanktionierung unternommen werden musste, ist nicht nachvollziehbar und Wasser auf die Mühlen derjenigen, die wie die CDU schon nach noch schärferen Sanktionierungen rufen. Die Entscheidung ist ethisch fragwürdig, politisch populistisch und verfassungsrechtlich problematisch" I

Ich verweise dazu auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 (Az.: 1 BvL 7/16). Jeder Leistungsbezieher, der von den neuen Sanktionen a la Bundesarbeitsminister Heil betroffen ist, sollte daher juristisch gegen mögliche Sanktionsbescheide des Jobcenters vorgehen! Bringt eure Situation auch in die Öffentlichkeit bzw. Presse oder Fernsehen!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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