Bundes-Notbremse - Neue Regelungen in Bochum
Ab Montag Distanzunterricht in Schulen und Notbetrieb in Kitas
Nach einer aktuellen Information des Landes gelten ab Montag (26. April) die neuen Regeln für die Schulen und Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Damit gilt ab Montag der Distanzunterricht in den Schulen. Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.
Fällt die Inzidenz wieder stabil (also fünf Tage in Folge) unter 165 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche, so kehren die Schulen in den Wechselmodus aus Präsenz- und Distanzlernen zurück.
„Bedarfsorientierte Notbetreuung“ in den Kitas
- Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege wechseln in die „bedarfsorientierte Notbetreuung“. Eltern haben Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder, die wegen ihrer Berufstätigkeit nicht selbst betreuen können.
- Dies müssen die Familien wöchentlich schriftlich bestätigen, dazu hat das Familienministerium Musterschreiben vorgelegt.
- Auch für Kinder, deren Schutz sonst gefährdet wäre, bzw. bei denen das Jugendamt wegen "besonderer Härtefälle" eine Betreuung als notwendig erachtet, die eine Behinderung haben, die von den Einrichtungen eingeladen werden, weil sie z.B. in "beengten Wohnverhältnissen leben" und die im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung sind, gelten die Ausnahmen.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegt, geht der Kita-Betrieb in NRW in den bisher gültigen „eingeschränkten Regelbetrieb“ über mit festen Gruppen und reduzierter Stundenzahl.
Autor:Sabine Beisken-Hengge aus Essen-Ruhr |
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