Langzeit-Erwerbslose
30% Kürzung des Regelbedarfs bei Fristversäumnis!
Die Bundesregierung hat schärfere Sanktionen beim Bürgergeld beschlossen, wenn Leistungsempfänger eine zumutbare Arbeit ablehnen oder Termine versäumen. Das Kabinett brachte eine entsprechende Gesetzesvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg (www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/buergergeld-sanktionen-kuerzungen-kabinett). Es ist wahrscheinlich nur eine Formsache, dass der Bundestag diese Gesetzänderung des "Heilbringers" beschließt.
Wie aus der Vergangenheit bekannt ist, sind Langzeitzerwerbslose Opfer des Kürzungswahnsinn der Leistungen nach dem SBG II (Sozialgesetzbuch II). Das Bürgergeld wird 2025 nicht angehoben, obwohl die Preissteigerungsrate immer noch 1,6% des Bruttosozialprodukts beträgt (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html).
Im Gegensatz dazu sollen die Sanktionen für Bürgergeldempfänger drastisch verschärft werden, wenn ein Termin beim Jobcenter versäumt wird. Dann wird der Regelbedarf des Bürgergeld sofort für einen Monat um 30% gekürzt (bisher 10%)! Aufgrund der ständigen Stresssituation der Leistungsbezieher für den Nachweis für die Bemühungen um Arbeit beim Jobcenter ist es durchaus verständlich, dass einmal ein Termin vergessen wird! Die Sanktion von 30% Regelsatzkürzung steht in keinem Verhältnis zur Pflichtverletzung des Bürgergeldbeziehers! Man stelle sich vor, dass bei einer Mahnung für eine nicht bezahlte Rechnung 30% des Rechnungsbetrages als Mahngebühr erhoben würde! Das wäre sittenwidrig und nicht legal.
Noch schlimmer kommt es, wenn zumutbare Arbeitsangebote abgelehnt werden (die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II sind selbst schon eine Zumutung). Dann wird der Regelsatz des Bürgergeldes für einen Zeitraum von drei Monaten um 30% gekürzt! Besonders Familien laufen dann Gefahr, sich nicht mehr menschenwürdig ernähren zu können. Die Kosten der Unterkunft sind von diesen Sanktionen nicht betroffen, denn andernfalls würde die Obdachlosigkeit rasant steigen und der Widerstand gegen die Regierung enorm zunehmen! Davor haben die ohnehin schon stark geschwächten bürgerlichen Parteien Angst.
Besonders gravierend ist, dass ein Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle von drei Stunden Dauer (für Hin- und Rückfahrt) zumutbar ist (bei kürzerer Arbeitszeit immerhin noch zweieihalb Stunden). Für Beschäftigte, die auf die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels angewiesen sind, ist dies fast schon eine Tortour oder zumindest ein Dauerstress, der krankmacht! Verspätungen bei der deutschen Bahn sind eher die Regel als die Ausnahme, außerdem kommt es häufig zu Zugausfällen! Was tun? Am Ort des Arbeitgebers übernachen? Mit dem Taxi fahren? Wer soll das bezahlen? Die arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Vorschriften für das Wegerisiko des Beschäftigten müssen endlich vom Tisch!
Auch die beabsichtigte Änderung des SGB II, wonach ein Schwarzarbeiter mit Leistungskürzungen beim Bürgergeld rechnen muss, ist zu kritisieren. Der "Schwarzarbeiter" macht diese illegale Tätigkeit bestimmt nicht aus Vergnügen, sondern weil das Bürgergeld nicht reicht! Selbstverständlich ist Schwarzarbeit zu bekämpfen, aber in erster Linie beim Arbeitgeber! Anstelle von einem "Bonus" von 1000 Euro Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose, die einen sozialabgabenpflichtigen Job mindestens ein Jahr ausgeübt haben, sollte der Regelbedarf so erhöht werden, dass die Notwendigkeit einer illegalen Beschäftigung entfällt. Im Übrigen wird bei weitem nicht genügend gegen Schwarzarbeit behördlicherseits vorgegangen. Besonders bei Großbetrieben wie z.B. in Schlachtereien, versagt die behördliche Kontrolle! Korruption im Vergabewesen im öffentlichen Dienst sind auch nicht ausgeschlossen, wobei die Schwarzarbeit blüht!
Die durchaus positive Regelung eines Integrationspraktikum für Gefüchtete steht jedoch im Gegensatz zu der geplanten Entrechtung der Asylbewerber nach dem Plan von Faeser!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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