Stadt Bochum : Geflügelpest
Geflügelpest: Aufstallungspflicht für Halter ab Mittwoch, 7. April 2021

Foto: Stadt Bochum

Ab Mittwoch, 7. April, heißt es für Geflügelhaltungen in Bochum: Aufstallen.

Geflügel sind danach entweder in geschlossenen Ställen oder Außenvolièren mit Schutzausstattung zu halten. In jedem Fall muss verhindert werden, dass Wildvögel eindringen können.

Grund ist die zunehmende Verbreitung der Aviäre Influenza, auch bekannt als Geflügelpest. Diverse Bundesländer sind bereits betroffen, so auch Nordrhein-Westfalen. Amtlich festgestellt wurde der Erreger bereits im Kreis Gütersloh, Kreis Paderborn, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Warendorf sowie dem Hochsauerlandkreis.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat daher die Ordnungsbehörden in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster zur Verhinderung der Verbreitung der Geflügelpest angewiesen, die Aufstallung von gehaltenem Geflügel anzuordnen. Hierzu zählt auch das Stadtgebiet Bochum.

Zu dem Geflügel gehören: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Die Aufstallungspflicht gilt auf zunächst unbestimmte Zeit.

Quelle. Stadt Bochum

Autor:

Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid

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