Neues "Wald- und Wiesengesetz" geplant
Am 05.05.18 kritisierte ich auf dem Lokalkompass die Aufstellung von Hinweistafeln in allen Bochumer Grünanlagen, was dort verboten ist. Besonders gravierend ist die Leinenpflicht für Hunde. Dieses Verordnung verstößt eindeutig gegen das Tierschutzgesetz, denn für die Entwicklung und Gesundheit eines Hundes gehört der freie Auslauf. Die wenigen "Hundewiesen", wo ein Hund frei laufen kann, decken bei weitem nicht den Bedarf für alle Hunde in Bochum. Ebenso absurd ist das Verbot, Pflanzen zu beschädigen, da nicht definiert ist, welche Pflanzen das sind. Wenn z.B. Äste von Bäumen oder Pflanzen gemeint sind, die unter Naturschutz stehen wie z.B. Farne, wäre das noch akzeptabel. Das Pflücken von Wiesenblumen, die ohnehin bei einem Grasschnitt abgemäht werden, kann jedoch nicht verboten werden, ebenso wie das Ernten von Brombeeren oder ähnlichem.
Heute habe ich im Dürertal in Bochum-Weitmar eine passende Satire gelesen, die direkt unter einem Verbotsschild angebracht war: Geplantes "Wald- und Wiesengesetz". U.a. heiß es in dieser Satire, Zugvögel benötigen demnächst einen Reisepass, für das Bauen von Schneckenhäusern ist eine Baugenehmigung erforderlich, Wölfe werden zu Vegetariern, Frösche haben sich an die Lärmschutzverordnung zu halten, Laubbäume müssen ihr abgeworfenes Laub in Bio-Mülltonnen entsorgen...
Vielleicht ist das Wiehern des "Amtsschimmel" demnächst auch ein Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung!
Die Stadt Bochum sollte sich um wichtigere Aufgaben kümmern, z.B. Zustand der Schulen, als um die weitere Einschränkung der Rechte ihrer Bürger!
Zum Glück halten sich die meisten Hundebesitzer nicht an die willkürliche und durch nichts zu rechtfertigende Leinenpflicht für alle Hunde (nur Hunde, die eine Gefahr für die Spaziergänger darstellen bzw. nach der Landeshundeverordnung, gehören an die Leine). Auch hier ist fast ausnahmslos nicht der Hund der Schuldige für dessen Aggressivität, sondern der Halter.
Als Nicht-Hundebesitzer fordere ich alle Betroffenen auf: Sollte es zu einem Bußgeld wegen der Ordnungswidrigkeit, Hunde frei laufen zu lassen, durch die Stadt Bochum kommen, sollte jeder sofort die Stadt Bochum verklagen, u.a. wegen der Rechtswidrigkeit der ordnungsbehördlichen Verfügung! Geht zudem an die Presse!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
3 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.