Wattenscheid Zeche Holland
WAT’n Ausblick: kostenlose Begehung des Fördergerüstes der ehemaligen Zeche Holland

Am 30. Juli finden kostenlose Begehungen des Förderturms der ehemaligen Zeche Holland statt | Foto: Stadt Bochum
  • Am 30. Juli finden kostenlose Begehungen des Förderturms der ehemaligen Zeche Holland statt
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Nach langer Renovierungs- und Umbauphase am Fördergerüst Schacht IV der ehemaligen Zeche Holland ist es seit Sommer 2021 möglich, geführte Begehungen auf das Fördergerüst zu unternehmen. Wie bereits im Sommer 2022 gibt es unter dem Titel „WAT´n Ausblick“ auch in diesem Jahr kostenlose Führungen.

Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid möchte der Wattenscheider Bevölkerung das Angebot vor der eigenen Haustür erlebbar machen. Auch bei den nächsten Terminen werden die Kosten für die Besteigung des Fördergerüsts der ehemaligen Zeche Holland und die dazugehörige Führung übernommen. Am 30. Juli und 13. August 2023 finden jeweils um 15 Uhr, 16.30 Uhr und 18 Uhr die kostenfreien Besteigungen statt.

Wer die 212 Stufen bis zur obersten Plattform erklommen hat, wird mit einer spektakulären Aussicht belohnt. Und die reicht vom Tetraeder in Bottrop über den Doppelbock von Zollverein in Essen bis zum Fördergerüst des Deutschen Bergbau-Museums und dem Exzenterhaus. Und wer danach eine Erfrischung braucht, holt sich beim Kumpeltreff direkt gegenüber erstmal einen Durstlöscher oder einen Snack.

Für die Teilnahme an den kostenlosen Führungen ist die Buchung eines Tickets erforderlich. Alle Informationen sowie den Link zum Buchungsportal finden sich auf der Homepage des Stadtteilmanagements (https://www.wat-bewegen.de/watn-ausblick/). Je Führung können maximal 15 Personen teilnehmen. Die Online-Buchungen für den 30. Juli sind ab Montag, 10. Juli, freigeschaltet.

Die Teilnehmenden müssen einiges beachten:

• Die Besteigung ist nicht gestattet für Kinder unter 14 Jahren.
• Interessierte sollten festes Schuhwerk und wetterangepasste Kleidung tragen.
• Vor Ort muss eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben werden.
• Von der Besteigung ausgeschlossen sind: Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, 212 Stufen zu laufen, Höhenangst haben oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.

Autor:

Stadt Bochum aus Bochum

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