Stadt Bochum
Neu ausgerichteter Bochum-Pass: Nutzung 2023 deutlich gestiegen
Mit dem Bochum-Pass kostenfrei ins Schwimmbad, in den Tierpark oder ins Planetarium – 2023 war dies für berechtigte Bochumer Kinder, Jugendliche und Erwachsene möglich. Über 36.000 Berechtigte mit geringem Einkommen haben den Bochum-Pass allein dafür genutzt. Die Stadt hat dafür die Mittel, die sie aus dem Stärkungspakt NRW erhalten hat, eingesetzt.
„Mit dem vor den Sommerferien neu ausgerichteten Bochum-Pass können anspruchsberechtigte Menschen verschiedene Angebote in Bochum ermäßigt wahrnehmen – dank der Fördergelder konnten wir einen Teil davon in der zweiten Jahreshälfte 2023 kostenfrei ermöglichen“, erläutert Bochums Sozialdezernentin Britta Anger. Allein 25.279 Anspruchsberechtigte nutzten den freien Eintritt in die Schwimmbäder der „Wasserwelten“, 8.681 für den Ausflug in den Bochumer Tierpark und 2.475 für den Besuch einer Vorführung im Planetarium. Die Einrichtungen haben insgesamt über 36.000 Inanspruchnahmen und damit einen deutlichen Anstieg von Gästen mit Bochum-Pass gezählt. Dazu hat – neben der Förderung durch den Stärkungspakt – auch beigetragen, dass die Stadt seit diesem Sommer allen Berechtigten den Bochum-Pass automatisch zusendet. Zuvor musste dieser beantragt werden.
Inhaberinnen und Inhaber des Bochum-Passes konnten, dank der Gelder aus dem Stärkungspakt NRW, zudem jeweils kostenfrei am Kursprogramm der Familienbildungsstätte teilnehmen, instandgesetzte Kinderfahrräder erhalten und alte Kühl-Gefrierkombinationen nach einem Stromsparcheck gegen energieeffiziente Neugeräte austauschen. „300 Kinder und Jugendliche haben so im Rahmen des Bochum-Passes ein neues Fahrrad nebst Helm erhalten“, freut sich Bochums Sozialdezernentin. „Und 279 Kühlschränke konnten wir bereits abrechnen.“
Die finanziellen Hilfen über den Stärkungspakt laufen leider zum Jahresende aus. Im kommenden Jahr können Bochumer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen jedoch weiter mit dem Bochum-Pass zahlreiche Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Angebote unter anderem der Musikschule, des Schauspielhauses und der Sternwarte.
Anspruch auf diese Vergünstigungen hatten bisher nur Bochumer Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen das Einkommen die gesetzlichen Grundbeträge zuzüglich eines Zuschlages von 20 Prozent auf diese Beträge und die Kosten der Unterkunft nicht übersteigt. In seiner Juni-Sitzung hatte der Rat beschlossen, den Kreis der Berechtigten um Menschen, die Wohngeld beziehen, zu erweitern. Demnach bekommen alle Bürgerinnen und Bürger, die derzeit Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, den Bochum-Pass automatisch zugesendet. Somit können jetzt rund 58.000 Bochumerinnen und Bochumer die Erleichterungen durch den Bochum-Pass nutzen.
Geht der Bochum-Pass verloren, kann die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber diesen unter bochumpass@bochum.de neu beantragen. Die Stadt sendet ihn dann binnen 14 Tagen automatisch zu. Der Bochum-Pass ist in seinem jetzigen Papierformat noch bis einschließlich 31. März 2024 gültig.
Im Anschluss wird der Bochum-Pass auch in einem digitalen Format zur Verfügung gestellt. Mehr Infos zum Bochum-Pass gibt es im Internet unter: https://www.bochum.de/Amt-fuer-Soziales/Dienstleistungen-und-Infos/Bochum-Pass
Autor:Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid |
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