Zwei Männer verstoßen gegen Einreiseverbot, einer von ihnen landet wegen "Altlasten" hinter Gittern, gegen den anderen wird wegen Drogenbesitzes und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt

Görlitz, BAB 4 (ots) In der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf sind heute Morgen zwei Männer von der Bundesbereitschaftspolizei festgenommen worden. Bei dem einen Mann handelt es sich um einen Armenier (36), bei dem anderen um einen Georgier (49). Bei der Überprüfung ihrer Personalien wurde in beiden Fällen festgestellt, dass die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland entgegen gültiger Einreiseverbote erfolgte.

In dem Zusammenhang wurde ermittelt, dass der 36-Jährige bereits im Herbst 2017 durch die Stadt Bochum ausgewiesen wurde. Dabei spielten insbesondere Verurteilungen wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sich-Verschaffen von Betäubungsmitteln, wegen Diebstahls als auch wegen schweren Raubes eine Rolle. Urteilende Gerichte waren seinerzeit das Amtsgericht Bochum sowie das Landgericht Paderborn. In einer Angelegenheit kassierte der Mann jedenfalls eine siebenjährige Strafe, von der er den größten Teil schon verbüßte. Allerdings war eine Reststrafe von 139 Tagen offengeblieben. Diese Strafe wird ihm nun zum Verhängnis, er wird wegen dieser "Altlasten" noch heute hinter Gittern landen. Dabei ist ein zweiter offener Haftbefehl für den Moment eher zweitrangig. In diesem Vollstreckungshaftbefehl geht es um die Begleichung einer Geldstrafe i.H.v. 200,00 Euro (wegen eines Betäubungsmitteldeliktes) ... die der Verurteilte aber nicht hat!

Während des Aufenthaltes in der Dienststelle, besser während des Gewahrsams, zeigte sich der 49-Jährige später von seiner besten Seite. Als ihm die Handfesseln abgenommen werden sollten, griff er in seine Hosentasche und warf sich anschließend eine zunächst unbekannte Substanz in den Mund. Um zu verhindern, dass er das ein zweites Mal tut, schritten die Uniformierten energisch ein. Am Boden liegend wehrte sich der Mann dermaßen gegen die erneute Fesselung, dass sich einer der Beamten an der Hand verletzte.

Ein durchgeführter Drogenschnelltest lässt darauf schließen, dass der Georgier vor seiner Festnahme Amphetamine und/oder Opiate konsumiert hatte. Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurden erstattet.

Die Ermittlungen zum vorliegenden Einreiseverbot ergaben in seinem Fall, dass die Bundespolizeiinspektion Frankfurt (Oder) ihn im Mai dieses Jahres beim Schleusen ertappte und daraufhin nach Polen zurückschob.

Die heutige Entscheidung geht in die gleiche Richtung. Demnach wird wohl eine neue Verfügung über ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgefertigt werden.

Die Frage, was die beiden mit einem polnischen Mietwagen heute in Deutschland verloren haben, bleibt unterdessen unbeantwortet.

Autor:

Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid

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