Paragraph 19 Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1923
Teil 2 : Luise F. Opfer eines grausamen Verbrechens

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Teil 2:
Luise F. aus Freudenberg durfte nur 12 Jahre alt werden sie wurde durch zahlreiche Messerstiche getötet - das ist was viele Menschen zur Zeit bewegt. Die Betroffenheit ist besonders groß weil Kinder Luise F. ermordeten. Die Beschuldigten dieser grausamen Tat sind nicht strafmündig. Die beiden Mädchen sind zwölf und dreizehn Jahre alt und werden niemals vor einem Richter stehen und sich verantworten müssen. Sicher schwer zu verstehen und ein Schlag ins Gesicht für die Hinterbliebenen. Aber warum ist das so?
Paragraph 19:
Gemäß Paragraph 19 Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14.Jahre alt ist. Grundsätzlich heißt es also Freifahrtsschein für alle Delikte.
Anmerkung:
Gesetze die seit 1923 in Kraft sind scheinen mir nicht mehr ganz Zeitgemäß und gehören längst überdacht.
Bedingt:
Grundsätzlich sind Personen also erst ab den vollendeten 14.Lebensjahr strafmündig. Die Jugendlichen fallen dann unter das Jugendstrafrecht, laut dem sie nur in Teilen strafmündig sind. Wieder scheint ein Hintertürchen geöffnet denn voll straffällig ist man  erst ab dem 18.Lebensjahr.Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, auch wer Volljährig ist muss nicht unbedingt nach Erwachsenenrecht bestraft werden und kann unter das Jugendstrafrecht fallen. Denn zeigt der Beklagte Reue oder ist der Richter der Meinung es gibt eine Chance ins normale Leben, wird das Jugendstrafrecht angewendet und das Urteil fällt bei weiten milder aus. Erst ab dem 21.Lebensjahr trifft den Jugendlichen die volle Härte des Strafrechts für Erwachsene.
Was passiert, wenn man unter 14 Jahren eine Straftat begeht ?
Nach dem deutschen Gesetz praktisch nichts, es gibt keine rechtlichen Konsequenzen. Eine Inhaftierung ist völlig unmöglich und kein Gericht der Welt wird strafen. Gibt es keine Auffälligkeiten in der Familie, gibt es Kurse oder ähnliche erzieherische Maßnahmen und eine Rückkehr ins Zuhause ist möglich. 
Früher waren Kinder noch Kinder:
Die Zeiten haben sich verändert ein Gesetz von 1923 kann und darf nicht mehr aktuell sein. Bei Mord hört es irgendwie auf. Wenn Kinder Kinder töten - ist es an der Zeit über ein Gesetz nachzudenken das Einhundert Jahre auf dem Buckel hat.
Schon der Opfer wegen... 

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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