Ladendieb in Gerthe gefasst
Mythos Mundraub

Ist Mundraub ein Verbrechen

.. oder milde ausgedrückt nur Diebstahl?

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass bis Mitte der Siebziger Jahre Mundraub ein Straftatbestand war. Selbst der Verzehr kleinster Mengen von Lebensmitteln war ein Vergehen und stellte einen Straftatbestand dar. Heute gibt es aber so was nicht mehr. Heute begeht man lediglich Diebstahl, wenn man Obst pflückt und isst, das einem nicht gehört.

Beim Obstler ist es nicht anders. Wer sich Flaschen aneignet, die einem nicht gehören, begeht ganz klar Diebstahl - und nicht Mundraub. Da spielt es keine Rolle, welche Sorte von dem Fusel sich der Dieb angeeignet hat  .. Schnaps ist Schnaps.

Der Ladendieb, der in Gerthe bei einem Discounter eingebrochen ist und dabei den Alarm ausgelöst hatte (Quelle WAZ), wollte sich mit mehreren Flaschen Schnaps und einer Tüte Gummibärchen auf und davon und vermutlich einen schönen Abend machen - wurde aber in unmittelbarer Tatortnähe gefasst.

Ob nun eine Geld-Strafe auf den mutmaßlich mittellosen Einbrecher zukommt oder er mit einer nüchternen Verwarnung und einem Ladenlokalverbot davonkommt .. keine Ahnung.

Autor:

Hildegard Grygierek aus Bochum

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