28-jähriger Bochumer ist Führerschein erst mal los
Mit 1,32 Promille auf dem E-Scooter

Alkohol und E-Scooter: Auch am bevorstehenden Karnevals-Wochenende keine gute Idee! Darauf weist auch die Verkehrswacht NRW hin. | Foto: Verkehrswacht
  • Alkohol und E-Scooter: Auch am bevorstehenden Karnevals-Wochenende keine gute Idee! Darauf weist auch die Verkehrswacht NRW hin.
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Alkohol und E-Scooter? Das verträgt sich nicht! Spätestens jetzt weiß das auch ein 28-jähriger Bochumer.

Im Bereich Bongardstraße / Hans-Böckler-Straße kontrollierten Polizeibeamte den E-Scooter-Fahrer am Montag, 17. Februar. Dabei stellte sich heraus, dass der 28-jährige Bochumer offenbar einiges an Alkohol zu sich genommen hatte. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,32 Promille.Darum wurde dem Bochumer auf der Wache eine Blutprobe entnommen.

Führerschein weg

Darüber hinaus kommt eine Strafanzeige auf den Mann zu. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Zukünftig darf er erstmal keine Kraftfahrzeuge mehr führen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass E-Scooter Kraftfahrzeuge sind. "Diese unter dem Einfluss von Alkohol zu führen, kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen. Und der 'Autoführerschein' ist dann auch meist weg."

Keine Alternative zum Taxi

Auch die Verkehrswacht NRW warnt, dass Alkohol am Lenker von E-Tretrollern den Führerschein kosten kann und dass die kleinen Flitzer zu Karneval keine Alternative zu Bus, Bahn oder Taxi sind.
Denn: Wer mit einem E-Tretroller unterwegs ist, für den gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Auch eine kurze Fahrt kann daschnell den Führerschein kosten.

0 Promille unter 21 Jahren

„Unter 21-Jährige und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen überhaupt keinen Alkohol trinken“, so Burkhard Nipper, Geschäftsführender Direktor derLandesverkehrswacht.
Und für alle anderen Führerscheininhaber gilt die 0,5-Promille-Grenze: Wird man mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr erwischt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird bei einem Erstverstoß mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei  Punkten in Flensburg bestraft. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

2019: 353 Fälle von betrunkenen Autofahrern zu Karneval

Doch auch vor der Zulassung der E-Tretroller Mitte letzten Jahres war Trunkenheit am Steuer auch schon ein Thema für Auto- und Radfahrer, wie der Blick auf die Verkehrsbilanz der Karnevalszeit des Vorjahres zeigt: Laut Innenministerium NRW wurden zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch 2019 mehr als 29.000 Polizeikontrollen durchgeführt. In 353 Fällen bestätigte sich dabei der Verdacht von Trunkenheit am Steuer.
Die Beamtinnen und Beamten behielten 173 Führerscheine direkt ein. Trotz dieser Maßnahmen ereigneten sich innerhalb der Karnevals-Hochzeit 97 Alkoholunfälle, bei denen ein Mensch ums Leben kam und 22 verletzt wurden.

Autor:

Petra Vesper aus Bochum

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