Umsetzung des Corona-Kontaktverbots in Bochum
Bußgeldkatalog steht
Zur Umsetzung des Kontaktverbots ist auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ein Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht worden. Das teilt die Bochumer Polizei am heutigen Dienstag, 24. März, mit.
Grillen in der Öffentlichkeit kostet 250 Euro
Grundsätzlich sollen Infektionen vermieden und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.
Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören zum Beispiel Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit (250 Euro Bußgeld). Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, aber weniger als 10 Personen, in der Öffentlichkeit, muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen. Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen.
Maximal 25.000 für alle Uneinsichtigen
Die Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden.
Autor:Petra Vesper aus Bochum |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.