Besondere Schwere der Schuld
Bundesweites Entsetzen zweier Polizisten Morde
Lebenslang:
Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel ist der Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld vom Landgericht Kaiserslautern festgestellt.
Damit ist ausgeschlossen, dass Andreas S. schon nach 15 Jahren die Freilassung auf Bewährung beantragen kann.
Wir erinnern uns:
Eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29 Jähriger Polizeikommissar wurden mit Kopfschüssen bei einer Fahrzeugkontrolle getötet.
Das Motiv:
Zweiundzwanzig frisch geschossenen Rehe und Hirschen sollen im Kastenwagen des Hauptangeklagten zur Tatzeit gelegen haben.
Ein Nebenangeklagten (ein Mittäter) sprach man wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei schuldig.
Er hat zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen und sein Urteil fällt für meine Begriffe eher milde aus. Geschossen hat er wohl nicht - aber Spuren soll er mit beseitigt haben. Sicher befreiend dieser Prozessausgang für den 33-jährigen Florian V. Ich frage mich wie es sich damit weiterleben lässt? Ich bekäme die Bilder dieser Tat niemals mehr aus meinen Kopf.
Dieses Urteil wird Yasmin B. und Alexander K. nicht zurückbringen - vielleicht dürfte sich die Welt der Angehörigen und Trauernden ein wenig besser anfühlen.
Für mich hatte diese Tat ,,Hinrichtungscharakter" hier wurden Beamte abgeknallt wie die Tiere.
Autor:Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum |
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