42jähriger auf der Flucht aus Bochums Gefängnis
Bleibt ein Gefängnisausbruch in Deutschland straffrei ?
Mal eben über die Mauer dachte sich ein wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes Inhaftierter der JVA Bochum.
Bis 2021 sollte der Geflüchtete eine Haftstrafe verbüßen.
Aber was sind schon 5 Meter Mauer - angsichts der verlockenden Freiheit.
Machen wir mal rüber - merkt ja keiner.
Die vor Ort angesetzte Suche
des Ausbrechers blieb bisher ergebnislos - aber kostspielig.(Für uns Steuerzahler )
Übrigens:
Selbst bei einer Festnahme drohen einem Flüchtigen oft keine Strafen.
Ich lese gerade:
Denn der Ausbruch selbst ist nicht strafbar in Deutschland. Im Regelfall entfällt die frühzeitige Haftentlassung - der noch zwei Dritteln der abzusitzenden Strafe - was häufig der Fall ist.
Ach so :
Wenn der Flüchtende keine Gewalt als Begleitstraftat anwendet hat er praktisch nichts zu befürchten.
Entschuldigung ...
Aber ist das wahr?
Autor:Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum |
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