An Dreistigkeit nicht zu überbieten
Bevorzugte Wohnlage Schwalbengrund?
Nicht schlecht gestaunt haben dürfte der Besitzer dieses Mercedes am frühen Mittwochmorgen, 09.01.19., da er wohl kaum selbst dafür gesorgt haben wird, dass sein Fahrzeug angesichts vorhergesagten Schneefalls nicht mehr fahrbereit ist.
Ein solch nächtliches Handeln ist zunächst einmal aus sich selbst heraus an Dreistigkeit wohl nicht zu überbieten, insbesondere aber auch, weil der rückwärtige Arbeitsraum durch den Metallzaun eines Grundstücks erheblich eingeschränkt ist - und der PKW einem Anwohner gehört, der vor nicht allzu langer Zeit bereits durch einen vergleichbar dreisten Diebstahl seines Lenkrades geschädigt worden ist. Man kann durchaus den Eindruck gewinnen, dass so manche Straße längst ausspioniert worden ist, was den Nachschub an brauchbaren Ersatzteilen bestimmter PKW-Marken betrifft. Manchmal wäre selbst eine Straßenraum-Überwachung nicht die schlechteste...
Die Nachbarn werden jedenfalls alle Daumen drücken, dass die Täter gefasst und einer gerechten Strafe zugeführt werden.
Bereits vor wenigen Jahren war es zu einem anderen aufsehenerregenden PKW-Aufbruch gekommen, bei dem das Blech der Tür wie eine Sardinen-Dose aufgerollt wurde, um die Alarmanlage zu umgehen: https://www.lokalkompass.de/bochum/c-ueberregionales/bevorzugte-wohnlage-grumme-wieder-autoaufbrueche-im-schwalbengrund_a297830
Bevorzugte Wohnlagen eben...
Autor:Sabine Schemmann aus Bochum |
5 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.