Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
44-Jähriger verstößt gegen Platzverweis und widersetzt sich Bundespolizisten
Am Montagabend ( 18. März 2024 ) näherte sich ein Mann im Bochumer Hauptbahnhof, trotz mehrfacher Aufforderung den Abstand einzuhalten, Bundespolizisten. Auch der Ermahnung, den Hauptbahnhof zu verlassen, kam er nicht nach und leistete Widerstand gegen die Beamten.
Gegen 23:05 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Bochum. Dabei passierte ein 44-Jähriger immer wieder die Beamten, indem er dicht an diesen vorbeilief. Als die Einsatzkräfte den deutschen Staatsbürger auf sein Verhalten ansprachen, reagierte dieser umgehend aggressiv. Der Aufforderung, sich ihnen gegenüber auszuweisen, kam er nicht nach. Stattdessen trat er immer wieder nah an die Beamten heran. Diese forderten den unkooperativen Mann auf, den Abstand einzuhalten. Da er auch dieser Mahnung nicht nachkam, hielt einer der Polizeibeamten ihn am Arm fest. Daraufhin schrie der Kölner lautstark umher, händigte den Polizisten schließlich aber seinen Personalausweis aus. Nach der Feststellung seiner Identität wurde ihm ein Platzverweis für den Bochumer Hauptbahnhof erteilt.
Kurz nachdem die Uniformierten ihre Streifentätigkeit fortsetzten, trafen sie erneut auf den Tatverdächtigen. Dieser nahm den erteilten Platzverweis zum Anlass einer Diskussion mit den Polizisten. Beruhigen ließ der Deutsche sich nicht, stattdessen lief er aggressiv und in bedrohlicher Haltung auf die Beamten zu, woraufhin diese ihn zu Boden brachten und fixierten. Anschließend wurde er der Bundespolizeiwache am Bochumer Hauptbahnhof zugeführt.
Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Aggressor mit 0,46 Promille alkoholisiert war. Nachdem der Kölner sich beruhigt hatte, wurde er aus der Dienststelle entlassen und in ein durch ihn gebuchtes Hotel begleitet.
Die Bundespolizisten leiteten gegen den 44-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein.
Autor:Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.