Gemeindefinanzierungsgesetz - Grunddatenanpassung ist vom Verfassungsgericht vorgegeben
Die Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes stellen den Kommunalen Finanzausgleich auf eine neue Datengrundlage. Dies ist vom Verfassungsgericht so vorgeschrieben. Die neue Landesregierung steht in der Verantwortung gegenüber allen Kommunen, die zu Recht eine aktualisierte Berechnungsgrundlage einfordern. Verabschiedet ist es zurzeit noch nicht, noch nicht einmal in die parlamentarische Beratung eingebracht, da die GFG-Mittel Bestandteil des Haushaltes 2011 sind. Es gibt also noch keine...