Bürgerbegehren „Sanierung statt Neubau des Kreishauses“ : 15.000 Unterschriften müssen bis zum 2. Oktober vorliegen
Für das Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Kreistages vom 11. Juni für einen Neubau des Kreishauses Recklinghausen müssen die Initiatoren ihre gesammelten Unterschriften bis zum 2. Oktober vorlegen. Das hat die Kreisverwaltung den Initiatoren in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt. Gemäß § 23 der Kreisordnung NRW muss ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Kreistages innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag eingereicht sein. Gehemmt wird dieser Zeitraum, während die...