Nach Aufregung unter Ärzten
Eltern und Begleitpersonen dürfen nun doch ohne Test in Praxen
Ärzte in Nordrhein-Westfalen können aufatmen: Nachdem es gestern große Aufregung wegen des §28b des neuen Infektionsschutzgesetzes gab, rudert das Gesundheitsministerium nun zurück. Kaum war das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft, schon gab es Ärger - diesmal unter Ärzten. Der Grund: Das Gesetz sieht eine tägliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Praxispersonal vor. Zudem müssen auch immunisierte Eltern oder Begleiter von zum Beispiel hilfsbedürftigen Patienten einen Negativtest...