Monheim: Verwaltungsgericht gibt der Stadt Recht
Monheim am Rhein. Der Kreis Mettmann hat die Stadt teilweise zu Unrecht zur Kreisumlage für das Jahr 2016 herangezogen. Das hat die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch das aktuelle Urteil entschieden. In den Ausführungen heißt es unter anderem: Mit ihrer Klage gegen den Kreis hat die Stadt Monheim am Rhein geltend gemacht, dass unter anderem die Förderschulen in Trägerschaft des Kreises nicht über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden dürfen. Insoweit sei nach den...