Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs besteht künftig Anspruch auf volle Lohnzahlung
In einer ersten Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG, B 14 AS 98/10, 13.04.2011) einen Grundsicherungsträger zum Wertersatz für geleistete Arbeit eines Erwerbslosen verurteilt. Dieser war verpflichtet worden, den Umzug eines städtischen Amtes mit vorbereiten. Der Mann hatte gegen die Bezahlung als Ein-Euro-Job geklagt und Tariflohn gefordert. Das Bundessozialgericht (BSG) stufte die aufgetragene Arbeit als Umzugshelfer des Amtes als „nicht zusätzlich“ und die Arbeitsverpflichtung des...