Coronavirus in Duisburg
Maskenpflicht in Fußgängerbereichen – wer dagegen verstößt, riskiert 50 Euro Verwarngeld
Der Krisenstab der Stadt Duisburg hatte aufgrund der steigenden Inzidenzzahl die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte Fußgängerbereiche im Stadtgebiet durch eine Allgemeinverfügung ab 22. Oktober angeordnet. In den letzten Tagen haben die Mitarbeiter des Außendienstes viele Aufklärungsgespräche mit den Duisburgerinnen und Duisburgern geführt, um die Akzeptanz der Maßnahme zu verstärken. Die Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes wird aktuell durch die Anbringung von...