Coronavirus in Duisburg
Maskenpflicht in Fußgängerbereichen – wer dagegen verstößt, riskiert 50 Euro Verwarngeld

Auf der Königstraße in der Innenstadt sind bereits – recht kleine und daher schnell zu übersehende – Hinweisschilder auf die hier geltende Maskenpflicht angebracht. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro rechnen. | Foto: Sabine Justen
  • Auf der Königstraße in der Innenstadt sind bereits – recht kleine und daher schnell zu übersehende – Hinweisschilder auf die hier geltende Maskenpflicht angebracht. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro rechnen.
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Der Krisenstab der Stadt Duisburg hatte aufgrund der steigenden Inzidenzzahl die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte Fußgängerbereiche im Stadtgebiet durch eine Allgemeinverfügung ab 22. Oktober angeordnet. In den letzten Tagen haben die Mitarbeiter des Außendienstes viele Aufklärungsgespräche mit den Duisburgerinnen und Duisburgern geführt, um die Akzeptanz der Maßnahme zu verstärken.

Die Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes wird aktuell durch die Anbringung von Hinweisschildern in den betroffenen Bereichen verdeutlicht. Sobald die Beschilderung angebracht ist, werden die Verstöße mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro geahndet. Wer dies nicht akzeptiert, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.

Die Stadt Duisburg appelliert noch einmal eindringlich an die Duisburger Bevölkerung, zum Eindämmen des Coronavirus beizutragen.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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