Anträge von Flutopfern werden vom Land NRW bearbeitet
Wiederaufbauhilfe ab Freitag, 17. September
Menden. Das Land Nordrhein Westfalen (NRW) hat am Montag, 13. September, die Förderrichtlinie zur Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe veröffentlicht. Anträge für Aufbauhilfen können ab Freitag, 17. September, über ein Online-Förderportal gestellt werden.
Einzelne Städte und Kommunen des Märkischen Kreises sind von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli getroffen worden. Nun stellt das Land NRW Geld für den Wiederaufbau bereit. Vergangene Woche haben Bundestag und Bundesrat den 30 Milliarden Euro schweren Hilfsfonds verabschiedet. Für NRW sind bis zu 12,3 Milliarden Euro vorgesehen.
Für wen sind Anträge möglich?
Anträge für Aufbauhilfen sind für die Bereiche Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Unternehmen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen möglich.
Die Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.
Auf der Seite land.nrw/wiederaufbauhilfe sind die wichtigsten Informationen und der Link zum Online-Förderportal zu finden. Dort sind ebenfalls die Informationen und Wege der Antragstellung für die Unternehmen aufgeführt.
Servicehotline für Flutopfer
Parallel bietet das Land ab sofort eine Servicehotline für geschädigte Bürger sowie für Unternehmen an. Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr unter Tel. 0211/4684-4994 erreichbar.
Weitere Informationen gibt es unter maerkischer-kreis.de/hochwasser.php und land.nrw/wiederaufbauhilfe.
Autor:Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland) |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.