Stadt Menden sucht Schöffen
Richter ohne Robe
Menden. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Ersatzschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die mit gleichem Umfang und gleicher Stimme wie ein Berufsrichter an Verhandlungen in Strafsachen mitwirken.
Wichtige Entscheidungen treffen
Für die Verhandlungen und Entscheidungen der in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallenden Strafsachen werden bei den Amtsgerichten Schöffengerichte und Jugendschöffengerichte gebildet. Ferner sind die Strafkammern der Landgerichte mit Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen zu besetzen, an deren Gerichtsverhandlungen jeweils zwei Schöffen in Strafsachen teilnehmen und zusammen mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie über das Strafmaß entscheiden. Durch das Schöffenamt will der Gesetzgeber die Bürger unmittelbar an der Rechtsprechung „im Namen des Volkes“ beteiligen.
Die Stadt Menden (Sauerland) sucht zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes insgesamt 22 verantwortungsbewusste Bürger, die sich zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit erklären, sowie 19 Jugendschöffen. Die doppelte Anzahl der vorgenannten Anzahl an Schöffen wird als Bewerber in eine Vorschlagsliste aufgenommen, die von der Politik beschlossen werden muss. Aus dieser Liste wird anschließend die erforderliche Anzahl der Schöffen und Ersatzschöffen vom Schöffenwahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht gewählt.
Gesuchtes Profil
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung aus beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind dagegen für das Amt nicht erforderlich.
Zeit investieren
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Alter, Wohnort, und weitere Kriterien
Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und bei Wahlantritt 1.1.2024 mindestens 25 Jahre alt sein müssen sowie nicht älter als 69 Jahre alt sein dürfen. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Des Weiteren kann nicht Schöffe werden, wer aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet ist, ebenso wenig diejenigen, die sich in der Insolvenz befinden oder eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben haben. Ferner darf nicht Schöffe werden, wer hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR war.
Bürger, die sich dieser Aufgabe stellen möchten und die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich bei der Stadt Menden (Sauerland), Neumarkt 5, 58706 Menden oder per Mail unter schoeffen@menden.de bzw. jugendschoeffen@menden.de einzureichen. Auch örtliche gesellschaftliche Organisationen können befähigte und willige Mitglieder vorschlagen. Das Bewerbungsformular kann auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland) heruntergeladen, im Bürgerbüro abgeholt oder auf telefonische Nachfrage hin zugesendet werden. Auch für in der laufenden Amtszeit bereits tätige Schöffen - mit Wunsch nach einer weiteren Amtsperiode - ist eine erneute Bewerbung erforderlich, sofern sie die vorgenannten Kriterien erfüllen.
Ansprechpartner
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bewerben sich bis zum 13. März (Eingang) beim Rechtsamt der Stadt Menden (Sauerland). Für Auskünfte steht die Mitarbeiterin der Rechtsabteilung, Frau Lischka, Zimmer A 309, Tel. 903-1547, in den üblichen Dienstzeiten Montag bis Freitag von 8.15 bis 12.30 Uhr sowie Donnertsag auch bis 17.30 Uhr zur Verfügung.
Interessenten für das Jugendschöffenamt richten ihre Bewerbung bis zum 13.03.2023 (Eingang) an das Jugendamt der Stadt Menden (Sauerland). Für Auskünfte steht die Mitarbeiterin der Jugendhilfeabteilung, Frau Siegeroth, Zimmer B 238, Tel. 903-1496, in den üblichen Dienstzeiten Montag bis Freitag von 8.15 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag auch bis 17.30 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen sind z.B. auch unter www.schoeffenwahl.de beziehungsweise www.menden.de/schoeffenwahl abrufbar.
Autor:Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland) |
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